LBV - Wir über uns

LBV Starnberg

Stiftung Bayerisches Naturerbe

Gemeinnützige Stiftung - Steuersparmöglichkeiten

Die steuerliche Behandlung von Zuwendungen an Stiftungen wurde zum 1.1.2007 stark verbessert!

Vorbemerkung: Diese Hinweise wollen und sollen nicht Ihren Kontakt zu Ihrem Steuerberater ersetzen!
Bei einer gemeinnützigen Stiftung wie der Stiftung „Bayerisches Naturerbe" gibt es prinzipiell
drei Möglichkeiten, Steuern zu sparen:
1. Jährlicher Abzugsbetrag als Sonderausgabe:
In einem Jahr können
►   Zuwendungen in Höhe von 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte oder
►  vier Promille der gesamten Umsätze und der
im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als
Sonderausgaben
geltend gemacht werden (§ 10 b Abs. 1 Satz 1 EStG).
 
2. Besonderer Abzugsbetrag innerhalb von 10 Jahren:
Neben diesen o. g. Zuwendungen nach 10 b Abs. 1 Satz 1 EStG können Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen in Höhe von
bis zu 1 Mio Euro im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio Euro zusätzlich zu den Höchstbeträgen nach 1. (jährliche Sonderausgaben) abgezogen werden.
Dieser besondere Abzugsbetrag kann innerhalb der 10-Jahresfrist nur einmal in Anspruch genommen werden (§ 10 b Abs. 1 a EStG).
3. Erbschaften und Vermächtnisse, die auch an eine Stiftung gehen können, sind von der Erbschaftssteuer befreit.
4.  Für "Betriebe": Die beschriebenen steuerlichen Privilegierungen nach
Nr. 1 (Sonderausgabe, jährlich) gelten auch für Gewerbebetriebe, Einzelunternehmen und Personengesellschaften, nach
Nr. 2 (Besonderer Abzugsbetrag, 10-Jahresfrist) gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (§ 9 Abs.  Nr. 5 GewStG.)

Ihre Möglichkeiten der Unterstützung

Finanzielle Zuwendungen in Form von Zustiftungen aller Art
►  einmalige oder regelmäßige Zuwendungen mit Spendenbescheinigung.
Dabei können Sie angeben, ob Ihre Zuwendung dem Grundstock zugefügt werden soll oder ob sie wie eine "Spende" behandelt und unmittelbar einem Projekt zufließen soll.
►  Testat zu Lebenszeit für die Stiftung
►  Testat nach Ableben zugunsten der Stiftung

►  Die Gründung Ihrer eigenen Unterstiftung innerhalb der Stiftung „Bayerisches Naturerbe". Die Gründung Ihrer eigenen Stiftung ist ab 20.000 € möglich.

Aspekte bei Gründung einer Unterstiftung:
● Auch für eine Unterstiftung gilt die oben genannte steuerliche Behandlung.
● Sie benötigen kein staatliches Genehmigungsverfahren, sondern lediglich einen entsprechenden Vertrag mit der
Stiftung   „Bayerisches Naturerbe", die als Treuhänder Ihr Stiftungsvermögen gesondert verwaltet.
●  Namensgebung: Sie legen gemeinsam mit dem Vorstand der Dachstiftung fest, wie Ihre Stiftung heißen soll und sprechen mit uns den Zweck der Stiftung ab.
●  Wir erstellen einen Satzungsentwurf.
Nach Ihrer Unterschrift dauert es dann nur noch wenige Wochen, bis Ihre eigene Stiftung dann vom Finanzamt anerkannt ist.
 

Der Stiftungsvorstand

Zuwendungen an die Stiftung erbitte wir auf  
Konto-Nr. 180 018 bei der Sparkasse Mittelfranken-Süd, BLZ 764 500 00

Stichwort "Stiftung Bayerisches Natuerbe"

   
In 2007 ist eine ausführliche Broschüre in Arbeit, in welcher die Stiftung "Bayerisches Naturerbe" vorgestellt und die verschiedenen Möglichkeiten Ihres Engagements dargestellt werden.
Bitte fragen Sie ggf. nach, zB bei mir: Tel. (08153) 25 00
 

Stand 16.12.2007, Horst Guckelsberger, 

zu: Stiftung Bayerisches Naturerbe

zur pdf-Version

 zu Startseite

zu: Wir über uns

 zu Termine 2008  
 zu Pressespiegel 2008  
 zu Aktuelles 2008   
 zu Aktuelles der Vorjahre