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LBV Starnberg |
| Stiftung Bayerisches Naturerbe | |
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Gemeinnützige Stiftung - Steuersparmöglichkeiten |
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Die steuerliche Behandlung von Zuwendungen an Stiftungen wurde zum 1.1.2007 stark verbessert! |
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| Vorbemerkung: Diese Hinweise wollen und sollen nicht Ihren Kontakt zu Ihrem Steuerberater ersetzen! | |
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Bei einer gemeinnützigen Stiftung wie
der
Stiftung „Bayerisches Naturerbe"
gibt es prinzipiell drei Möglichkeiten, Steuern zu sparen: |
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1. Jährlicher Abzugsbetrag als Sonderausgabe: In einem Jahr können ► Zuwendungen in Höhe von 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte oder ► vier Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§ 10 b Abs. 1 Satz 1 EStG). |
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2. Besonderer Abzugsbetrag innerhalb von 10
Jahren: Neben diesen o. g. Zuwendungen nach 10 b Abs. 1 Satz 1 EStG können Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen in Höhe von ► bis zu 1 Mio Euro im Veranlagungszeitraum der Zuwendung und den folgenden neun Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio Euro zusätzlich zu den Höchstbeträgen nach 1. (jährliche Sonderausgaben) abgezogen werden. Dieser besondere Abzugsbetrag kann innerhalb der 10-Jahresfrist nur einmal in Anspruch genommen werden (§ 10 b Abs. 1 a EStG). |
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| 3. Erbschaften und Vermächtnisse, die auch an eine Stiftung gehen können, sind von der Erbschaftssteuer befreit. | |
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4. Für "Betriebe": Die
beschriebenen steuerlichen Privilegierungen nach ► Nr. 1 (Sonderausgabe, jährlich) gelten auch für Gewerbebetriebe, Einzelunternehmen und Personengesellschaften, nach ► Nr. 2 (Besonderer Abzugsbetrag, 10-Jahresfrist) gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (§ 9 Abs. Nr. 5 GewStG.) |
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Ihre Möglichkeiten der Unterstützung |
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Finanzielle Zuwendungen in Form von Zustiftungen aller Art ► einmalige oder regelmäßige Zuwendungen mit Spendenbescheinigung. Dabei können Sie angeben, ob Ihre Zuwendung dem Grundstock zugefügt werden soll oder ob sie wie eine "Spende" behandelt und unmittelbar einem Projekt zufließen soll. ► Testat zu Lebenszeit für die Stiftung ► Testat nach Ableben zugunsten der Stiftung |
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► Die Gründung Ihrer eigenen Unterstiftung innerhalb der Stiftung „Bayerisches Naturerbe". Die Gründung Ihrer eigenen Stiftung ist ab 20.000 € möglich. |
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| Aspekte bei Gründung einer Unterstiftung: | |
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● Auch für eine Unterstiftung gilt die oben
genannte steuerliche Behandlung. ● Sie benötigen kein staatliches Genehmigungsverfahren, sondern lediglich einen entsprechenden Vertrag mit der Stiftung „Bayerisches Naturerbe", die als Treuhänder Ihr Stiftungsvermögen gesondert verwaltet. ● Namensgebung: Sie legen gemeinsam mit dem Vorstand der Dachstiftung fest, wie Ihre Stiftung heißen soll und sprechen mit uns den Zweck der Stiftung ab. ● Wir erstellen einen Satzungsentwurf. Nach Ihrer Unterschrift dauert es dann nur noch wenige Wochen, bis Ihre eigene Stiftung dann vom Finanzamt anerkannt ist. |
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Der Stiftungsvorstand |
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| Zuwendungen an die Stiftung erbitte wir auf | |
| Konto-Nr. 180 018 bei der Sparkasse Mittelfranken-Süd, BLZ 764 500 00 | |
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Stichwort "Stiftung Bayerisches Natuerbe" |
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In 2007 ist eine ausführliche Broschüre in
Arbeit, in welcher die Stiftung "Bayerisches
Naturerbe" vorgestellt und die
verschiedenen Möglichkeiten Ihres Engagements dargestellt werden. Bitte fragen Sie ggf. nach, zB bei mir: Tel. (08153) 25 00 |
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Stand 16.12.2007, Horst Guckelsberger, |
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| zu: Stiftung Bayerisches Naturerbe |
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