Wir über uns

LBV Starnberg

Weitere Möglichkeiten, den Arten- und Biotopschutz durch den LBV in Bayern zu fördern:

Testamente für Mensch und Natur - Gemeinsam unser Naturerbe bewahren

Auch unsere Enkel sollen sich mit der selben Freude wie wir an schöne Erlebnisse in der Natur erinnern.
Hinterlassen Sie Spuren über Ihr Lebenswerk hinaus - ein Vermächtnis ist eine sinnvolle Lösung: Die Erben bedenken und die Natur nicht leer ausgehen lassen mit einer testamentarischen Spende.
Informieren Sie sich zunächst über das Merkblatt "Testamente". Sie erhalten es über unsere Geschäftsstelle.
Der  ausführlichere "LBV-Ratgeber Erbschaft" hilft, Fehler beim Letzten Willen zu vermeiden.
Fordern Sie diesen kostenlosen "LBV-Ratgeber Erbschaft" an unter:
Landesbund für Vogelschutz e.V., Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein, Tel. (09174) 47 75 10 (Hr. Koller)
Merkblatt "Testamente" Ihre Fragen und Anliegen behandelt persönlich und diskret: Gerhard Koller, LBV-Landesgeschäftsführer. (Der LBV ist nicht berechtigt, Rechtsberatung zu leisten)
  Erbschafen und Vermächtnisse sind von der Erbschaftssteuer befreit.
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