Umwelttipp:  
Wespenzeit – Sommerzeit,

Die Untere Naturschutzbehörde informiert

   
Unsere häufigsten und bekanntesten Wespen gehören zu den sozial lebenden Faltenwespen. Ebenso wie viele Bienenarten bauen sie oft große Nester, in denen mehrere hundert Tiere wohnen können. Im Gegensatz zu Honigbienen geht jedoch mit Beginn der kalten Jahreszeit, also im Spätherbst, der gesamte Wespenstaat zugrunde, da keine Vorräte für die kalte Jahreszeit gesammelt werden. Nur einige befruchtete Weibchen (Königinnen) überwintern in geschützten Schlupfwinkeln.
 
Im Frühjahr, wenn die Königinnen aus der Winterstarre erwachen, gründen sie jeweils einen neuen Staat. Um ihre während des Winters aufgezehrten Energiereserven aufzufüllen, besuchen die Königinnen z.B. die Obstbaumblüten, um Nektar zu trinken. Sie zählen demnach zu dem großen Heer von Insekten, die unersetzbar bei der Blütenbestäubung sind.
 
Zunächst übernimmt die Königin alle Arbeiten: Nestbau (zerkaute Holzfasern), Eiablage und Brutfürsorge. So zieht sie einige Arbeiterinnen auf, die dann später den Nestbau und die Ernährung der Larven übernehmen. Die Königin ist dann nur noch mit der Eiablage beschäftigt. Wespenlarven verlangen eine vielseitige, eiweißreiche Nahrung. Dazu erbeuten die Arbeiterinnen vor allem Spinnen, Insekten, Raupen und andere organische Stoffe, die zu kleinen Klümpchen gedreht und vorgekaut an die Brut verfüttert werden. Da die Arbeiterinnen auch viele Schadinsekten erbeuten, tragen sie wesentlich zur biologischen Schädlingsbekämpfung bei.
 
Die Bedeutung der Wespen für einen stabilen Naturhaushalt und ihr Nutzen für unsere Gärten steht damit außer Zweifel. Unsere Wespen stehen darum unter Schutz, ebenso Hornissen, Hummeln und Bienen. Im Herbst legt die Wespenkönigin keine Eier mehr. Die Arbeiterinnen ernähren nur noch sich selbst, indem sie besonders gerne reife und süße Früchte naschen.
 

Wespennester in unmittelbarer Nähe des Hauses können dann noch kurzzeitig lästig sein. Im Spätherbst sterben alle Wespen ab, außer den befruchteten Weibchen (Königinnen - siehe oben). Das Wespennest ist dann leer und wird nicht wieder verwendet! Wespen und Hornissen sind artengeschützte Tiere!
 

Bei gravierender Belästigung und möglicher Gefahr durch Wespen für Kinder und Allergiker rufen Sie bitte Ihre Gemeindeverwaltung oder das zuständige Landratsamt an (München-Land: Herr Dr. Kleine-Schonnefeld, Tel. 089 - 62 21 23 67). Die Behörden erteilen Auskunft und geben Rat. Bei einigen Gemeinden übernimmt noch die Feuerwehr eine eventuell nötige, befürwortete Entfernung der Wespennester. Das eigenmächtige Entfernen von Nestern ist nicht gestattet und zudem auch eventuell gefährlich.
 
Wespenstiche lassen sich weitgehend vermeiden, wenn wir folgende Empfehlungen beachten:
  • Keine hektischen, schnellen Bewegungen machen
  • Zum Trinken nur Glasgefäßen verwenden, damit man die Insekten sofort erkennt
  • Wasser-, Bier- und Saftgläser nach dem Trinken sofort mit einem Bierdeckel zudecken
  • Alle Esswaren möglichst zudecken
  • Kinder sollten Mund und Hände nach dem Essen gut abwischen
  • Nicht ohne Schuhe zwischen dem Fallobst laufen!
  • An sehr wespenreichen Tagen möglichst nicht im Freien essen!
Wespenstiche sind nicht gefährlicher als Bienenstiche oder Hornissenstiche. Schwellung, Schmerz und Rötung sind normal. Kalte Umschläge, Zwiebelsaft- oder Alkoholumschläge, Eisbeutel, Insektengel, eventuell Medikamente zum Einnehmen, wirken lindernd. Jedoch Personen mit erhöhter Allergiebereitschaft für Insektengifte sollten nach einem Stich sofort den Arzt aufsuchen! Dies gilt auch bei Wespenstichen im Mond- und Halsbereich.