| Starnberger See |
LBV Starnberg |
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Freiwillige Vereinbarungen |
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| Vereinbarung Wassersport und Naturschutz vom 16.2.1997 | ||||||
| "Zur Sicherung der grundlegenden ökologischen Bedeutung der oberbayerischen Seen Starnberger See - Ammersee - Chiemsee vor allem als Lebensraum für eine besondere Pflanzen- und Tierwelt, insbesondere für Wat- und Wasservögel, | ||||||
unter
Berücksichtigung der Funktion dieser Seen für Wirtschaft, Kultur,
Wissenschaft und Erholung sowie in Würdigung des "Übereinkommens
über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und
Watvögel, von internationaler Bedeutung" (Ramsar-Konvention) wird
zwischen
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| 1. | Die Vertragsparteien sind sich bewusst, | |||||
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| 2. | Die
Vertragsparteien sind sich einig, dass wassersportliche Aktivitäten nur
in naturverträglicher Weise erfolgen dürfen. Insbesondere sind die
wichtigsten Flachwasserbereiche für die ungestörte Nahrungsaufnahme,
und unter Berücksichtigung der natürlichen Fluchtdistanzen ausreichend
große Ruhebereiche zu sichern.
Die Verbände sind zu einer Beschränkung
der Nutzung für den Wassersport in der Zeit on Anfang November bis
Ende März des folgenden Jahres bereit.
der Bayerische Seglerverband für den Surfsport am Starnberger See
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der Bayerische
Ruderverband für den Rudersport am Starnberger See
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| 3. | Die
Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der sachlich gebotene
Schutz der in anliegender Karte gekennzeichneten Gebiete sowie
ausgewiesener Natur- und Landschaftsschutzgebiete der drei Seen
Starnberger See, Ammersee und Chiemsee vornehmlich durch nachhaltige
Bewusstseinsbildung über die Bedeutung dieser internationalen
Feuchtgebiete auch für die Bevölkerung zu erreichen ist.
Die Verbände unterstützen daher jede sachbezogene Aufklärungs- und Informationsaktivität über Ziel und Inhalt der Vereinbarung "Wassersport/Naturschutz" und über die Bedeutung der Gebiete Starnberger See, Ammersee und Chiemsee. Der Freistaat Bayern trägt dafür Sorge, dass die Naturschutzwacht im Rahmen ihrer Aufgaben mitwirkt, um die Konflikte zu verringern und die Ziele dieser Vereinbarung umzusetzen. |
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| 4. | Die Vereinbarung wird nach einer Laufzeit von drei Jahren gemeinsam auf ihre Effizienz überprüft, insbesondere ob das unter Nr.1, 3. Tiret, genannte Ziel erreicht wurde. | |||||
| München,
den 16.02.1997 Der Bayer. Seglerverband: gez. Günter Bornemann Der Bayer. Ruderverband: gez. Hans E. Hartel Der Bayer. Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen: gez. Thomas Goppel |
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Anlage:
Karte des Starnberger Sees mit eingetragenen Winterrastgebieten für
Wasservögel (1997) (veraltet, revidiert 2005) zu: Revidierte Ruhezonenkarte nach dem Gewässerentwicklungsplan (GEP) 2005 |
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| Nachtrag
1: Angeschlossen haben sich die Werftbesitzer mit einer ergänzenden Erklärung: "Der Vereinbarung treten die Werftbesitzer bei. Sie tragen dafür Sorge, dass ihre Liegeplatzinhaber von November bis März nicht segeln. Der An- und Abtransport von Booten zu bzw. von den Werften zum Zweck der Reparatur und dergleichen bleibt davon unberührt." Starnberg, den 06.10.1997 Die Landesinnung der Boots- und Schiffbauer: gez. A. Dreher |
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| Nachtrag
2: Sinngemäß angeschlossen haben sich mit einer eigenen Erklärung die Berufsfischer des Starnberger Sees, zusammengeschlossen in der Fischereigenossenschaft "Würmsee". |
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Kommentar: |
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