Starnberger See

LBV Starnberg   

 Freiwillige Vereinbarungen

Ruhezonen für Wasservögel am Starnberger See

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Starnberger See, Wasservögel
(Foto: H. Guckelsberger)

Starnberger See, Ammersee und Chiemsee sind als Winterquartier für Wat- und Wasservögel, sowie als Rast- und Mauserplatz im Vogelzuggeschehen von herausragender Bedeutung. Vor allem durch Freizeitbetrieb und Jagd werden die Wasservögel jedoch empfindlich gestört. Deshalb sollen durch eine freiwillige Vereinbarungen mit Nutzern Ruhezonen für die Wasservögel  gesichert werden.

Untersuchungen zeigen, dass Wasservögel, die gut genährt aus dem Winterquartier kommen, erheblich größeren Bruterfolg haben.

Die Vereinbarung "Wassersport und Naturschutz" wurde 1997 geschlossen zwischen dem 
   -  Bayerischen Seglerverband
, dem 
   -  Bayerischen Ruderverband und dem 
   -  Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen als 
      Oberste Naturschutzbehörde mit Staatsminister Dr. Thomas Goppel.
Dieser Vereinbarung haben sich auch die 
   -  Werftbesitzer
und die
   -  Berufsfischer des Starnberger Sees angeschlossen. 
Die Vereinbarung im einzelnen:

Vereinbarung Wassersport und Naturschutz vom 16.2.1997
"Zur Sicherung der grundlegenden ökologischen Bedeutung der oberbayerischen Seen Starnberger See - Ammersee - Chiemsee vor allem als Lebensraum für eine besondere Pflanzen- und Tierwelt, insbesondere für Wat- und Wasservögel,
unter Berücksichtigung der Funktion dieser Seen für Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Erholung sowie in Würdigung des "Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung" (Ramsar-Konvention) wird zwischen
  • dem Bayerischen Seglerverband und dem Bayerischen Ruderverband und
  • dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen als Oberster Naturschutzbehörde folgende Vereinbarung "Wassersport / Naturschutz" geschlossen
1. Die Vertragsparteien sind sich bewusst,
  • dass der Starnberger See, der Ammersee und der Chiemsee wegen ihrer zentralen Lage in Europa und im Verbund mit den benachbarten voralpinen Binnenseen eine herausragende Rolle im Vogelzuggeschehen spielen und insbesondere als Winterquartier sowie Rast- und Mauserplatz für viele Wasservögel aus Eurasien dienen,
  • dass der rastende und überwinternde Wasservogelbestand durch Nutzungen verschiedenster Art gestört wird,
  • dass Ziel der Vereinbarung ist, das Lebensraumpotential der Wasservögel zu erhalten und zu verbessern,
  • dass ebenso mit anderen Nutzergruppen entsprechende Vereinbarungen getroffen werden müssen.
2. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass wassersportliche Aktivitäten nur in naturverträglicher Weise erfolgen dürfen. Insbesondere sind die wichtigsten Flachwasserbereiche für die ungestörte Nahrungsaufnahme, und unter Berücksichtigung der natürlichen Fluchtdistanzen ausreichend große Ruhebereiche zu sichern.

Die Verbände sind zu einer Beschränkung der Nutzung für den Wassersport in der Zeit on Anfang November bis Ende März des folgenden Jahres bereit.
Insbesondere erklärt sich bereit der Bayerische Seglerverband für den Segelsport,

  • dafür Sorge zu tragen, dass die ihm angeschlossenen Vereine das Segeln von Vereinsmitgliedern in der Beschränkungszeit vermeiden,

der Bayerische Seglerverband für den Surfsport am Starnberger See

  • dafür Sorge zu tragen, dass die ihm angeschlossenen Vereine das Surfen von Vereinsmitgliedern in der Beschränkungszeit und in den beschränkten Gebieten (vgl. Anlage) vermeiden,
  • nicht vereinsgebundene Surfer auf die Befahrungsbeschränkungen, ggf. auch auf mögliche Alternativen durch Aufklärung vor Ort und entsprechendes Informationsmaterial hinzuweisen
  • gemeinsam mit den staatlichen Behörden nach geeigneten Einlaßstellen außerhalb der beschränkten Gebiete suchen, sowie
der Bayerische Ruderverband für den Rudersport am Starnberger See
  • für die Zeit der generellen Nutzungsbeschränkung in der Ruhezone der Starnberger Bucht einen Korridor, parallel zum westlichen Ufer in einem Abstand von 90 m bis max. 150 m, zu An- und Abfahrten von den Bootshäusern und zu den Trainingsstrecken außerhalb der beschränkten Gebiete, in der Zeit von 10 Uhr, an Wochenenden von 9 Uhr, bis zu einer Stunde vor Sonnenuntergang zu nutzen und lediglich bei starkem Ostwind auf einen vergleichbaren Korridor am Ostufer auszuweichen.
3. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der sachlich gebotene Schutz der in anliegender Karte gekennzeichneten Gebiete sowie ausgewiesener Natur- und Landschaftsschutzgebiete der drei Seen Starnberger See, Ammersee und Chiemsee vornehmlich durch nachhaltige Bewusstseinsbildung über die Bedeutung dieser internationalen Feuchtgebiete auch für die Bevölkerung zu erreichen ist.

Die Verbände unterstützen daher jede sachbezogene Aufklärungs- und Informationsaktivität über Ziel und Inhalt der Vereinbarung "Wassersport/Naturschutz" und über die Bedeutung der Gebiete Starnberger See, Ammersee und Chiemsee.

Der Freistaat Bayern trägt dafür Sorge, dass die Naturschutzwacht im Rahmen ihrer Aufgaben mitwirkt, um die Konflikte zu verringern und die Ziele dieser Vereinbarung umzusetzen.

4. Die Vereinbarung wird nach einer Laufzeit von drei Jahren gemeinsam auf ihre Effizienz überprüft, insbesondere ob das unter Nr.1,  3. Tiret, genannte Ziel erreicht wurde.
München, den 16.02.1997
Der Bayer. Seglerverband: gez. Günter Bornemann
Der Bayer. Ruderverband: gez. Hans E. Hartel
Der Bayer. Staatsminister für Landesentwicklung und Umweltfragen: gez. Thomas Goppel
Anlage: Karte des Starnberger Sees mit eingetragenen Winterrastgebieten für Wasservögel (1997) (veraltet, revidiert 2005)
zu: Revidierte Ruhezonenkarte nach dem Gewässerentwicklungsplan (GEP) 2005
Nachtrag 1:
Angeschlossen haben sich die Werftbesitzer mit einer ergänzenden Erklärung:
"Der Vereinbarung treten die Werftbesitzer bei. Sie tragen dafür Sorge, dass ihre Liegeplatzinhaber von November bis März nicht segeln. Der An- und Abtransport von Booten zu bzw. von den Werften zum Zweck der Reparatur und dergleichen bleibt davon unberührt."
Starnberg, den 06.10.1997
Die Landesinnung der Boots- und Schiffbauer: gez. A. Dreher
  Nachtrag 2:
Sinngemäß angeschlossen haben sich mit einer eigenen Erklärung die Berufsfischer des Starnberger Sees, zusammengeschlossen in der Fischereigenossenschaft "Würmsee".

Kommentar:
Die Wasservogel-Jäger haben sich leider einer angemessenen Vereinbarung verweigert: Die Wasservogeljagd gehört zu den gravierendsten und den vermeidbaren Störungen der rastenden und überwinternden Wasservögel. Die im Segler-Verband organisierten Windsurfer haben sich den Vereinbarungen des BSV angeschlossen. Leider sind aber sehr viele Windsurfer und neuerdings den "Kite-Surfer" kaum organisiert. Sie stellen eine Nutzergruppe dar, von der weiterhin leider ein erhebliches Störungspotenzial ausgeht. Auch zu tief fahrende Heißluftballons bergen ein erhebliches Störpotential.
Ein von Ministerpräsident Stoiber persönlich 1997 angekündigtes "Ruhezonenkonzept" für alle großen bayerischen Seen und Ramsargebiete wurde auch zwölf Jahre nach der Ankündigung bisher nicht vorgestellt.

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