Starnberger See - ein Hauptarbeitsgebiet des LBV
Zur öffentlichen Vorstellung des Gewässerentwicklungsplanes für den Starnberger See
Tagung in der Evangelischen Akademie Tutzing am 4. Mai 2005
Statement des LBV Starnberg zur Vorstellung des GEP

Foto: Dr. Manfred Reinhardt

Die enge Verflechtung  von wirtschaftlicher Nutzung, kunstsinniger Naturgestaltung und wertvollem Lebensraum für die Natur lässt sich auf diesem Luftbild von Dr. M. Reinhardt beispielhaft erkennen:
Golfplatz und Strandbad Feldafing, Park des bedeutenden Gartenbaukünstlers Lenné, Bucht bei der Roseninsel als wertvoller Lebensraum für Wasservögel, Röhricht und Fische, die "Roseninsel" Wörth mit Rosengarten und "Casino im pompejanischen Stil", das Freiwasser des Sees mit wertvollem Fischbestand, die naturnahen Wellenschlagufer des Ostufers und die bäuerlich geprägte Kulturlandschaft am Münsinger Höhenrücken.                                   H.G.
Der LBV Starnberg hatte 1998 beim damaligen Umweltminister Dr. Goppel einen Gewässerentwicklungsplan für den Starnberger See beantragt und zugesagt bekommen.

An der Ausarbeitung des zugehörigen Naturschutzfachplanes hat der LBV über die Jahre hinweg aktiv mitgearbeitet.
Einen wichtigen Schritt zur Bewahrung dieses bayerischen Naturerbes sieht der LBV in einer räumlichen und saisonalen Trennung von Nutzung und Schutz, in einer “Zonierung”: Ganzjährige Schutzgebiete und winterliche Schutzzonen einerseits, vernünftig-maßvoll ausgebaute Möglichkeiten für Freizeit und Erholung andererseits.
Der LBV hofft, mit dem Gewässerentwicklungsplan ein fachlich tragfähiges Instrument zu haben, mit dem
- die vielfältigen Nutzungsansprüche an den See
- mit den ökologischen Erfordernissen und

- dem notwendigen Schutz für dieses international bedeutsame Vogelschutzgebiet
mit möglichst vielen beteiligten Gruppierungen möglichst im gegenseitigen Einvernehmen geregelt werden können.

Der LBV setzt dabei auf die bereits bewährte Verantwortungsbereitschaft von Berufsfischern, Seglern, Ruderern und Werftbesitzern, durch freiwillige Vereinbarungen notwendigen Schutz im Winterhalbjahr zu gewährleisten und so staatliches hoheitliches Handeln - also Verordnungen - auf ein notwendiges Minimum zu beschränken, ohne dass der Staat deshalb aus seinen gesetzlichen Verpflichtungen und seiner Verantwortung entlassen würde. Wir sind uns sicher, dass sich der Kreis der Verantwortungsbereiten erweitern wird.
Ein intakter See bedeutet wirtschaftlich einen weit über die Region hinaus wirksamen “weichen” Standortvorteil. Internationale Abkommen wie die “Ramsar-Konvention zum Schutz von Feuchtgebieten internationaler Bedeutung”, die Vogelschutzrichtlinie wie auch die FFH-Richtlinie der EU verpflichten zugleich zu Bewahrung und angemessenen Schutz, vor allem als hochbedeutendes Winterrastgebiet für Wasservögel. Im nunmehr beginnenden Prozess zur Umsetzung des Gewässerentwicklungsplanes wird der LBV Starnberg, zusammen mit der “LBV-Gebietsbetreuung Starnberger See und Umgebung”, Annette Saitner, weiterhin durch Aufklärung - Führungen, Vorträge, Ausstellungen - sowie weitere feldornithologische Erhebungen und praktische Naturschutzarbeit am See das Seine dazu beizutragen. Die Tagung in der Evangelischen Akademie Tutzing ist ein weiterer Schritt in diese Richtung.
 

Horst Guckelsberger

zu "Ufergemeinden wollen 'Seeemeinschaft' gründen" (SZ_STA v. 6.5.2005) zu Bürgerinfo: "Neue Ufer braucht der See"
zu Gewässerentwicklungsplan - LBV-Arbeitsplan zu "Weißes Nashorn vom See" - zur GEP-Vorstellung in Berg
zu GEP - "Zonierung als Chance für Mensch und Natur"  (pdf)  
 zu Aktuelles 2006

zu Starnberger See

 zu Aktuelles 2005