| aus Rundbrief 2011/1 |
LBV Starnberg |
| Jagdruhezonen an den Seen endlich bekannt | |
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Im letzten Rundschreiben hatten wir
begrüßt, dass an beiden großen Seen - Starnberger See und
Ammersee - nach fast 20 Jahren intensiven Bemühens, wenn schon
nicht ein vollständiges Ruhen der Jagd, so doch wenigstens
Jagdruhezonen und -zeiten in die Pachtverträge der
Wasservogeljagd aufgenommen werden. Wir hatten unter Verweis auf das Umweltinformationsrecht eine Bekanntgabe der nicht-personenbezogenen Daten gefordert. Ende 2010 wurde uns diese Regelungen nun zugänglich gemacht, und wir bedanken uns dafür bei der Regierung von Oberbayern. |
Die Behörde schreibt: "Die Vorgaben (der Jagdruhezonenvereinbarung, Anm. d. Verf.) sind als erforderliche Mindestfestlegungen im Sinne einer mit den Zielen des europäischen Vogelschutzgebietes und Ramsar-Gebietes verträglichen Wasservogeljagd zu verstehen." Dem ist wenig hinzuzufügen - wir werden uns weiterhin bemühen, mehr als diese "Mindestfestlegungen" zu erreichen. |
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Horst Guckelsberger |
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