aus Rundbrief 2011/1

LBV Starnberg

Jagdruhezonen an den Seen endlich bekannt
 Im letzten Rundschreiben hatten wir begrüßt, dass an beiden großen Seen - Starnberger See und Ammersee - nach fast 20 Jahren intensiven Bemühens, wenn schon nicht ein vollständiges Ruhen der Jagd, so doch wenigstens Jagdruhezonen und -zeiten in die Pachtverträge der Wasservogeljagd aufgenommen werden.

Wir hatten unter Verweis auf das Umweltinformationsrecht eine Bekanntgabe der nicht-personenbezogenen Daten gefordert. Ende 2010 wurde uns diese Regelungen nun zugänglich gemacht, und wir bedanken uns dafür bei der Regierung von Oberbayern.
   Die Behörde schreibt:
"Die Vorgaben (der Jagdruhezonenvereinbarung, Anm. d. Verf.) sind als erforderliche Mindestfestlegungen im Sinne einer mit den Zielen des europäischen Vogelschutzgebietes und Ramsar-Gebietes verträglichen Wasservogeljagd zu verstehen."

Dem ist wenig hinzuzufügen - wir werden uns weiterhin bemühen, mehr als diese "Mindestfestlegungen" zu erreichen.

   

Horst Guckelsberger 

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