| Service - aus Rundbrief 2009/2 |
LBV Starnberg |
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Ruhezonenkonzepte in Kraft setzen! |
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Rastende, aber auch brütende oder mausernde
Wasservögel müssen vor unnötigen "mensch-gemachten" Störungen
bewahrt werden. Wir haben derartige "Ruhezonenkonzepte" seit
langem gefordert und an ihren Entwürfen mitgearbeitet. Dies gilt
für den Starnberger See ebenso wie für den Ammersee, sind
beide doch international bedeutende Feuchtgebiete (Ramsar-Gebiete)
und SPAs (special protection areas), also "Gebiete von
EU-gemeinschaftlicher Bedeutung" nach der
EU-Vogelschutzrichtlinie ("Natura 2000"). Das amtliche Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP 2007) für den Landkreis Starnberg fordert zeitlich wie räumlich begrenzte Ruhezonen, aber auch die Einstellung der Jagd auf Wasservögel wegen der damit verbundenen massiven Störungen. |
Selbst wenn diese Jagdruhe auf dem ganzen See
nicht durchgesetzt werden kann, so sind doch große jagdfreie
Zonen und eine deutliche Begrenzung der Anzahl der
Jagdereignisse das Mindeste, was erwartet werden muss. Zudem
sind die Sondergenehmigungen für die Jagd in (vor allem see-nahen) "befriedeten Bezirken" offenzulegen und zu
reduzieren. Man kann davon ausgehen, dass zuständige Naturschutzbehörden bei der Umsetzung von Ruhezonenkonzepten erheblichem Druck durch eine einflussreiche und zum Teil rabiat auftretende Lobby ausgesetzt sind. Hier ist - wäre? - es Aufgabe der verantwortlichen Politiker, dem Naturschutz zu seinem Recht zu verhelfen. Horst Guckelsberger |
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