Service - aus Rundbrief 2009/2

LBV Starnberg

 Ruhezonenkonzepte in Kraft setzen!

Rastende, aber auch brütende oder mausernde Wasservögel müssen vor unnötigen "mensch-gemachten" Störungen bewahrt werden. Wir haben derartige "Ruhezonenkonzepte" seit langem gefordert und an ihren Entwürfen mitgearbeitet. Dies gilt für den Starnberger See ebenso wie für den Ammersee, sind beide doch international bedeutende Feuchtgebiete (Ramsar-Gebiete) und SPAs (special protection areas), also "Gebiete von EU-gemeinschaftlicher Bedeutung" nach der EU-Vogelschutzrichtlinie ("Natura 2000").

Das amtliche Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP 2007) für den Landkreis Starnberg fordert zeitlich wie räumlich begrenzte Ruhezonen, aber auch die Einstellung der Jagd auf Wasservögel wegen der damit verbundenen massiven Störungen.
Selbst wenn diese Jagdruhe auf dem ganzen See nicht durchgesetzt werden kann, so sind doch große jagdfreie Zonen und eine deutliche Begrenzung der Anzahl der Jagdereignisse das Mindeste, was erwartet werden muss. Zudem sind die Sondergenehmigungen für die Jagd in (vor allem see-nahen) "befriedeten Bezirken" offenzulegen und zu reduzieren.

Man kann davon ausgehen, dass zuständige Naturschutzbehörden bei der Umsetzung von Ruhezonenkonzepten erheblichem Druck durch eine einflussreiche und zum Teil rabiat auftretende Lobby ausgesetzt sind. Hier ist - wäre? - es Aufgabe der verantwortlichen Politiker, dem Naturschutz zu seinem Recht zu verhelfen.

Horst Guckelsberger

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