| Service - aus LBV-Rundbrief 2008 / 2 |
LBV Starnberg |
| Stromtod von Großvögeln an Mittelspannungsleitungen | |
| Dem "Stromtod" fallen immer wieder Vögel wie Weiß- und Schwarzstorch, Uhu, aber auch Bussarde, Falken und Milane zum Opfer. Gefährlich sind die Masten der Mittelspannungs-Leitungen. Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt die Sicherung alter Masten bis Ende 2011 vor, die Energie- | Versorgungs-Unternehmen (EVU) kommen dem nach unserer Meinung zu zögerlich nach. Eine Foto-Dokumentation ist zusammen mit einigem technischem Verständnis zur Bewertung nötig. Wir drängen darauf, dass umgehend bewährte Maßnahmen umgesetzt werden. H. G. | |
| Nachtrag August 2009: | ||
| Ab 1.3.2010 soll das neu gefasste Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) folgende Fassung haben: | ||
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§ 41 |
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| Zum Schutz von Vogelarten sind neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind. | ||
| An bestehenden Masten und technischen Bauteilen von Mittelspannungsleitungen mit hoher Gefährdung von Vögeln sind bis zum 31. Dezember 2012 die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung gegen Stromschlag durchzuführen. | ||
| Satz 2 gilt nicht für die Oberleitungsanlagen von Eisenbahnen. | ||
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Kommentar: Mittelspannungsleitungen sind Stromleitungen mit einer Spannung von 1 kV bis 60 kV. (Hochspannungsleitungen haben bis zu 380 kV) (1kV = 1.000 Volt). Zur Nachrüstung bestehender Mittelspannungsleitungen muss erst einmal eine "hohe Gefährdung von Vögeln" nachgewiesen werden. |
Dazu muss zunächst einmal die Bauart der Masten (beobachten Sie einmal deren schier unglaubliche Vielfalt!) zur "hohen Gefährdung führen. Das genügt aber nicht, denn die EVUs ziehen sich auch noch darauf zurück, dass sie Nachweise des Vorkommens von in hohem Maße gefährdeten Großvögel verlangen. Das bedeutet einen unzumutbaren Aufwand für uns. H. G. |
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