| Service - aus Rundbrief 2008/1 |
LBV Starnberg |
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Ampermoos 1 - Grundwasserwiederanhebung |
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Sohlschwelle in Sicht? |
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Am 24.10.2007 wurden vor dem Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof die Klagen von 24 Privatpersonen und der
Gemeinde Eching gegen die "Wiedervernässung" des Ampermooses
durch den Bau einer Sohlschwelle bei Grafrath verhandelt. Die
Kläger befürchteten durch das Projekt Beeinträchtigungen ihrer
Grundstücke und formulierten Gegenvorschläge. Dr. Richard Müller vom Wasserwirtschaftsamt München legte jedoch in der Verhandlung neue Messergebnisse der vergangenen drei Jahre vor. Aus ihnen geht hervor, dass es keinen relevanten Zusammenhang zwischen dem Grundwasserspiegel im Ampermoos und dem in Eching gibt. |
Damit besteht die Chance, dass die Bürger Echings
ihre Klage zurückziehen; übrig blieben dann die - zutreffenden -
Beeinträchtigungen des Sportgeländes von Eching und von zwei
Privatgrundstücken in Grafrath. Dabei besteht Aussicht, dass es
zu einer einvernehmlichen außergerichtlichen Lösung kommt. Das
Urteil in dem - nach meiner Beobachtung sehr fair geführten -
Prozess wurde deshalb bis Anfang 2008 ausgesetzt. Es besteht
also nach zehn Jahren immer noch Grund zur Hoffnung für das
Ampermoos. Horst Guckelsberger |
| Anmerkung 06.02.2010: Der Prozess ist bis dato nicht endgültig abgeschlossen .... HG | |
| Anmerkung 17.03.2010: Außergerichtliche Einigung - endlich! | |
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