Die Bedeutung der Wälder - insbesondere
der Bannwälder im Ballungsraum München (Kurzfassung des
Vortrags vom 24.1.02 in Planegg)
Referent: Forstdirektor Dr. Wolfgang Hohenadl, Leiter des Bayerischen Forstamts
München
Der
Wald hat wichtige Schutz- und Erholungsfunktionen
- Klimaschutz
- wichtig für das regionale Klima, Garant für die Lebensqualität des Münchner
Raumes
- Austausch
verschmutzter Luft im Stadtbereich durch frische aromatische Waldluft
- Holz bindet
Kohlendioxid (CO2)
Durch Verbrennung (vor allem Kohle, Erdöl) entsteht Kohlendioxid.
Sein Anteil hat sich in den letzten 100 Jahren nahezu verdoppelt. Dies wird
als eine der wesentlichen Ursachen des Treibhauseffekts angesehen. Durch die
Erhöhung der mittleren Jahrestemperatur erwärmen sich auch die Meere und können
nicht mehr so viel Kohlendioxyd binden.
- Immissionsschutz
- Lärmschutz
- Schutz des Grundwassers - eminent wichtig für
die Zukunft ist Trinkwasser
- Schutz vor Erosion in steilen Gebieten
- Erholungsgebiet für die Stadtbevölkerung - ca.
8 Mio. Waldbesuche pro Jahr in den stadtnahen Wäldern
- Holz ist Wirtschaftsfaktor, Rohstoffproduzent (je
Jahr und ha wachsen 9 cbm Holz nach)
- Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten =
Lebensgemeinschaft Wald
Die
Wälder, charakteristische Baumarten in der Münchener Umgebung
- Ohne menschliches
Zutun wäre München von Eichen-, Hainbuchen-Wälder mit Fichten und Kiefern
umgeben, an den Isareinhängen Schluchtwaldgesellschaften und in der Isarau Auwälder
- Lange dominierten
Fichtenwälder = Fichtenforste; sie sind das Ergebnis der Geschichte
(Hofjagdzeit) und von Ereignissen wie die Nonnenkatastrophe um 1895 und von Stürmen
wie Vivien, Wibke und Lothar
- Heute ist der Umbau zu stabilen, standortsangepassten,
strukturreichen Mischbeständen in vollem Gang
"Nur
ein bewirtschafteter Wald wird erhalten". Der Ballungsraum benötigt
stabile Wälder an Ort und Stelle
- In der
Forstwirtschaft wird Walderneuerung möglichst auf natürlichem Weg betrieben
(=Naturverjüngung)
- Im Staatsforst wird heute Mischwald angestrebt mit ca. 60 %
Nadel- und 40 % Laubwald (früher 80 Prozent Nadelholz)
- Private
Waldbesitzer bekommen vom Staat eine Prämie, wenn sie Mischbestände begründen
- Die noch
vorhanden naturnahen Waldteile und Bestockungen ( Eichen-Hainbuchen-, Buchen-,
Lohwälder) werden sorgsam bewirtschaftet und erhalten
- Außerordentlich
wichtig ist der Erhalt des Waldbestandes in seiner Fläche und an Ort und
Stelle, jede Zerschneidung ist zu vermeiden. Sie kostet nicht nur Fläche,
sondern wirkt sich wesentlich gravierender aus
- Vielfältigkeit des Waldes und seiner Strukturen (u.a.
unterschiedliche Baumarten, Bäume aller Altersklassen, angepasste Wildbestände)
ist Garant für die Erfüllung der Aufgaben, die Sicherung der Funktionen des
Waldes auch in der Zukunft
Gefahren
für den Wald
- Natürliche Gefährdungen
wie Sturm, Schädlinge und Krankheiten (Insekten z.B. Borkenkäfer, Bakterien,
Viren, Pilze ) lassen sich nur z.T. verhindern, auf der anderen Seite jedoch
provozieren: so sind Monokulturen (z.B. reiner Fichte) für Schädlinge und
Krankheiten wesentlich anfälliger
- Umweltbelastungen
(Abgase, Straßensalzung...)
- Rodungen
zugunsten von Ansiedelungen, Infrastrukturmaßnahmen, Straßenbau, Bau von
Gewerbegebieten etc.
Gesetzliche
Bestimmungen für den Bannwald
- Wald ist seit
1852 durch das Waldgesetz geschützt, jedoch mit dem Waldgesetz für Bayern von
1975, dem ! modernen Forstgesetz, stellt der Gesetzgeber die Erhaltung und die
Sicherung der Waldfunktionen unter den besonderen Schutz des Gesetzes
- Bannwald darf nur
geschlagen werden, wenn es keine andere Lösung für das Vorhaben gibt
- Einer Rodung von
Bannwald kann zugestimmt werden und angrenzend an den betroffenen Bannwald - was
dessen Funktionen anbelangt - "gleichwertiger Ersatz" geschaffen wird.
(z.B. ist. ein Acker mit gleicher Fläche - da nicht gewachsener Waldboden mit
dessen Strukturen - zunächst nicht gleichwertig, bzw. es dauert viele
Jahrzehnte bis die Ersatzaufforstung die Funktionen des gerodeten Waldes erfüllen
kann!)
Weiterführende
Literatur
Waldgesetz für Bayern und
andere Waldrechtl. Vorschriften
Bayer. StMin. für
Landwirtschaft und Forsten: http://www.stmlf.bayern.de
Regionaler
Waldbericht Bayern 2000
Bayer. StMin. für
Landwirtschaft und Forsten: http://www.stmlf.bayern.de
Merkblätter, Berichte der
Bayer. Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft
85354 Freising: http://www.lwf.uni-muenchen.de
Holzabsatzfond: http://www.holzabsatzfonds.de