Positionen LBV Starnberg  

Wasservogeljagd im Ramsar- und EU-Vogelschutzgebiet Starnberger See

Leserbrief zu: SZ vom 8.1.2004 von Blanche Mamer: (nicht veröffentlicht)

Jagd auf Vögel ist vom Wasser aus möglich
- Grau- und Kanadagänse stehen bis 15. Januar auf der Abschussliste -

Ja, leider, muss man sagen, immer noch: die zuständigen Behörden haben es seit 1996 nicht gewagt, die beschämende Jagdpraxis am Starnberger See zu beenden.

Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) wendet sich seit Jahren entschieden gegen die Wasservogeljagd auf dem Starnberger See wegen der damit verbundenen massiven Störung aller Arten - ob häufig oder selten, ob „jagdbar" oder geschützt. Er wendet sich gegen die Jagd in einem Gebiet, das nach der Ramsar-Konvention als „Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung" und als Schutzgebiet nach der EG-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen ist. Von Oktober bis Ende März ist der Starnberger See unersetzlich für die zumeist aus dem hohen Norden kommenden Stern- und Prachttaucher, die Reiher- und Tafelenten, für Schellenten oder die europaweit höchst seltenen Kolbenenten. Hier können sie die vom Tausende von Kilometern weiten Zug erschöpften Fettreserven wieder auffüllen, sich fit machen für den Weiterzug, das Überwintern und den Flug zurück in die Brutgebiete; hier beginnt auch die Verpaarung, die für den späteren Bruterfolg wichtig ist.

Alles, was sie von uns brauchen, ist Ruhe. Jede unnötige Flucht zehrt an den Energiereserven und treibt z. B. die Tauchenten, die auf die Nahrungsgründe in der ufernahen Flachwasserzone angewiesen sind, hinaus ins tiefe Freiwasser - und dort hungern sie.

Einsicht in diese Zusammenhänge haben 1997 in überaus dankenswerter Weise die organisierten Segler und Sportruderer, die Werftbesitzer und die Berufsfischer dazu gebracht, eine freiwillige Vereinbarung mit dem damaligen Umweltminister Dr. Thomas Goppel zur Beruhigung des Sees zwischen dem 1.11. und 30.3. einzugehen. Es waren und sind die Jäger, die sich einer auch nur annähernd adäquaten Vereinbarung verweigert haben.
Die Jagd vom Ufer aus beeinträchtigt nicht punktuell, sondern über große Uferabschnitte und Flächen alle Wasservögel - die „jagdbaren" wie die seltenen und geschützten; durch Mitreißeffekt fliegen sie in großen Schwärmen auf. Wird vom Boot aus gejagt, so werden die Wasservögel künftig vor allen anderen Booten auch Energie zehrend flüchten.

Noch immer kann hier „völlig legal" die Jagd vom 1. September (Beginn der Jagdzeit auf Stockente) über den 15. Januar (Ende der Jagdzeit z.B. auf Grau- und Kanadagans) hinaus bis 20. Februar (Höckerschwan, Blessralle) ausgeübt werden. Mithin ist die Beunruhigung durch die Jagd über fast die gesamte Winterrastperiode der Wasservögel hinweg möglich.

Wer meint, Grau- oder Kanadagänse schießen zu müssen (und nach dem derzeitig gültigen Jagdgesetz ist dies legal) , kann dies abseits vom See auf Wiesen und Feldern (Graugänse übrigens auch im August) tun - wie es in vielen Ländern üblich ist.

Die Jagd im Ramsar- und EU-Vogelschutzgebiet Starnberger See aber ist umgehend einzustellen - ob vom Boot oder vom Ufer aus.


Horst Guckelsberger
Landesbund für Vogelschutz (LBV) - Verband für Arten- und Biotopschutz -
Vorsitzender der Kreisgruppe Starnberg
Anmerkung: Wegen der bei Leserbriefen gebotenen Kürze wird nur ein Teil der Argumente gegen die Wasservogeljagd im Ramsar-Gebiet und Geschützten Gebiet nach der EU-Vogelschutz-Richtlinie Starnberger See aufgeführt. H. G.
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