LBV-Positionen

Naturschutz im und für den Wald und eine gute Kooperation mit den Forstleuten ist einer der Schwerpunkte der Arbeit des LBV Starnberg:

Nachhaltige Waldpolitik für Wald bewohnende Vogelarten
von Ludwig Sothmann
Der Kleiber - besondere Verantwortung für den Wald
Das bunte Kraftpaket Kleiber, bautechnisch erfahren, kopfunter kletternd, Stammakrobat, laut pfeifender Frühlingsbote, ist Vogel des Jahres 2006. LBV und NABU wählen den Vogel des Jahres, um auf ein naturschutz- oder artenschützerisches Problem hinzuweisen. Mit dem Kleiber ist es ein Baum- und Waldvogel geworden zu einem Zeitpunkt, an dem die Waldwirtschaft einen massiven Umbruch erlebt und stärker betriebswirtschaftlich ausgerichtet wird. 2005 haben wir in Bayern das Einheitsforstamt verloren und im Rahmen der Kommerzialisierung einen Forstbetrieb als Anstalt des Öffentlichen Rechts bekommen.   Nachhaltige Waldpolitik heißt für uns, die Potentiale zur Biodiversitätssicherung müssen sich wenigstens im Staatswald voll entfalten können, sie sind zu sichern und sie sind zu vernetzen. Wir brauchen alle Sukzessionsstadien heimischer Waldgesellschaften als spezifisches Habitatangebot für die Arten, das schließt selbstverständlich die Zerfallsphase mit ein.
Der zweite Punkt ist, dass mit dem Verweis auf den Wald der Kleiber deutlich macht, wo wir im Naturschutz aus europäischer, ja aus globaler Sicht besondere Verantwortung tragen. Diese Qualität des Waldes für die Biodiversität zu sichern, war auch Gegenstand unseres Volksbegehrens "Aus Liebe zum Wald". Wie Sie wissen, sind wir mit unserem Ziel, unter anderem die Vor- bzw. Gleichrangigkeit der Gemeinwohlwirkungen und ihre sichere Finanzierung im öffentlichen Wald zu erhalten, knapp gescheitert. Unser gutes Abschneiden hat dennoch Verbesserungen bewirkt bzw. Qualitätsstandards bayerischer Forstpolitik stabilisiert. Beispielsweise den Grundsatz: Wald vor Wild oder das klare Bekenntnis zur naturnahen Waldwirtschaft mit dem Ziel standortgemäßer und stabiler Mischwälder.   Vor rund 65 Millionen Jahren war zu Beginn der Erdneuzeit, also dem Tertiär, das letzte große von insgesamt 5 erdgeschichtlichen Aussterbeereignissen. Heute befinden wir uns mitten in der 6. Periode des Massensterbens von Arten, die deswegen so bedrohlich ist, weil die Extinktionsrate bis zu tausend Mal höher ist als sonst. Dieser Artentod ist Menschen-gemacht, er verläuft dramatisch schnell, fast immer zu schnell für evolutive Anpassung. Das Ziel muss also Gegensteuern heißen. Ohne Nachhaltigkeit ist eine erlebenswerte Zukunft nicht zu gestalten und ohne die Sicherung der Biodiversität ist das Politikprinzip Nachhaltigkeit auch nicht zu haben. Wir brauchen sie, wir sind abhängig von der Ressource Biodiversität.
Was ist zu tun?
Gut ein Drittel Bayerns ist mit Wald bedeckt, fast ein Drittel davon sind Staats- und Bundeswald (32,8 %). Für diesen Anteil und den kommunalen Wald gilt, dass er auf hohe Öko- und Sozialleistungen ausgerichtet sein muss, denn der Staatswald dient bekanntlich dem allgemeinen Wohl in besonderem Maße. Und Biodiversitätssicherung ist allgemeines Wohl. Dazu kommen noch die Grundsätze des Naturschutzgesetzes, in denen es heißt, dass ökologisch wertvolle Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand vorrangig Naturschutzzwecken zu dienen haben.

Wie kann dies in Naturschutzpolitik umgesetzt werden?
Im Naturschutz bemühen wir uns ganz besonders um die Arten, die in unserem Land einen hohen Anteil ihrer europäischen oder Weltverbreitung haben.

Ganz oben stehen solche Arten mit relativ kleiner Verbreitung, die z. B. auf Europa beschränkt ist und wo wir wie beim Rotmilan mit 50 % und beim Sommergoldhähnchen mit über 25 % des Weltbestandes in ganz besonderer Verantwortung für diese Arten stehen. In Bayern sind rund 110 Vogelarten Waldbewohner oder haben einen direkten Waldbezug, davon sind fast ein Drittel Höhlenbrüter.

  Hinzu kommt, dass eine Reihe von Artenschutzmaßnahmen sich praktisch nur im Wald verwirklichen lassen. Da ist einmal der Schutzgegenstand Dynamik, aber auch der Schutz von Arten mit hohen und sehr hohen Arealansprüchen. Spechte werden gerne als Indikator für die ökologische Qualität des Waldes herangezogen, weil sie auf alte Bäume und ausreichend stehendes Totholz angewiesen sind. Neun Arten kennen wir bei uns. Sieben davon stehen auf der Roten Liste.

Viele von ihnen sind Quartiermeister für Fledermäuse, Bilche, Hornissen und natürlich auch für andere Vögel, von Käuzen über Hohltauben bis zu Star, Meise und Dohle. Wenn wir qualitativ hochwertige Wälder wollen, müssen das u. a. spechtfreundliche Wälder sein.

Trotz der Forstreform mit dem Ergebnis eines Wirtschaftsunternehmens "Forstbetrieb" sehe ich für die Artensicherung im Wald Chancen. Dieser Forstbetrieb ist dabei, ein Nachhaltigkeitskonzept zu erarbeiten und er ist an die gesetzlichen Vorgaben gebunden.

Von den Waldvögeln sind zwei Drittel mehr oder weniger stark an Buchen- und Eichenwälder gebunden. Dabei ist für die meisten entscheidend, dass alte, sehr alte Bäume und ausreichend Totholz zur Verfügung stehen. Laubwälder spielen also aus übergeordneter Artenschutzsicht eine zentrale Rolle für den Naturschutz im Wald. Weil die vom Primärwald-Ökosystem sich herleitenden Arten für die Sicherung der Vielfalt eine besondere Bedeutung haben, sind für den Vogel- und Naturschutz im Wald in Mitteleuropa die von Buchen und Eichen geprägten Waldgesellschaften besonders wichtig.

Diese Bedeutung spiegelt sich auch in der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie wider. Neben den im Regelfall eher auf kleine Areale beschränkten prioritären Wald-Habitattypen wie Hang-Schlucht-wälder, Moorwälder oder Schneeheide- Kiefernwälder haben vor allem die fünf Buchenwaldtypen, die unter besonderem Schutz stehen, eine hohe Bedeutung für die Biodiversität.

   Fast ein Drittel des vom Forstbetrieb bewirtschafteten Waldes ist als FFH- oder Vogelschutzgebiet gemeldet. Das muss Konsequenzen haben und erzwingt geradezu besondere, differenzierte und nachhaltige Bewirtschaftungsweisen.
Dr. Jörg Müller und Kollegen haben ein hervorragendes Totholz-, Biotop- und Altbaumkonzept vorgelegt mit klaren quantitativen Vorgaben, aber auch wichtigen Vorgaben zur Strukturtradition, zu Vernetzungen und Interaktionen. Vergleichbare Konzepte, auch für andere Zielhorizonte, könnten dem Staatswald und, über Vertragsnaturschutzprogramme gefördert, auch dem Privatwald eine biologische Qualität geben, die Artenvielfalt garantiert.
Wo wollen wir hin?

Der gesamte Staatswald muss als Lebensraum begriffen und es muss danach gehandelt werden. Natürlich soll der Wald genutzt werden, aber die Nutzung darf nicht zu einer bleibenden Verarmung an wichtigen Biotoprequisiten führen.

 

Wir brauchen eine Waldbiotopkartierung, um wichtige Lebensraumrequisiten zu identifizieren und um sie dann auch erhalten zu können.
Wir brauchen standortgerechte, naturnah bewirtschaftete Wälder, die, von Sonderstandorten abgesehen, laubbetont sein werden, auch wegen des Klimawandels. Es ist nötig, dass wir Managementpläne für alle Wald-Natura 2000-Gebiete möglichst schnell zur Verfügung haben, in denen alle biodiversitätsrelevanten Elemente erfasst, möglichst erhalten und ggf. saniert werden, wie etwa   Quellbiotope oder Hochmoorinseln.
Wir brauchen über das Land verteilt ausreichend dimensionierte Bereiche mit hoher bis sehr hoher Umtriebszeit. Die Naturwald-Reservate sind flächenmäßig und zahlenmäßig zu erweitern und wo nötig, auch naturschutzrechtlich abzusichern.
Wir brauchen im Wald ähnlich wie im Offenland ein Gitternetz ökologischer Vorrangflächen, vor allem dort, wo die Massenproduktion von schwachem Stammholz auf dem Vormarsch ist. Ein grundsätzliches Hiebverbot für alle uralten Bäume wäre ein wesentlicher Beitrag zur Kultur unseres Landes und zum respektvollen und verantwortlichen Umgang mit der Schöpfung.
Die Natur braucht Ruhezonen auch im Wald. Das heißt, keine Holzbringung rund um die Uhr und nicht zu jeder Jahreszeit. Ich weise in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen die Bundesrepublik Deutschland vom 10. Januar 2006 hin, in dem klargestellt wird, dass nicht nur die beabsichtigte, sondern auch die unbeabsichtigte Beschädigung oder Vernichtung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten verboten ist. Die ökologische Qualität des Waldes wird wesentlich durch Elemente wie Totholz, Altholz, anbrüchiges Holz, Höhlenbäume und andere Biotopbäume bestimmt. Wir fordern deshalb die zügige Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherung dieser essentiellen Requisiten, wie Dr. Müller sie in seinem Schutzkonzept vorgeschlagen hat, d. h. etwa 40 Kubikmeter Totholz pro Hektar Waldfläche.

 

Wir brauchen letztlich auch wegen dieses Urteils die längst überfälligen Horstschutzzonen, wie sie in anderen Bundesländern bereits im Gesetz stehen.

Wir fordern ein grundsätzliches Verbot der Jagd auf alle Vögel im Wald.

 

Es müssen Biotopbäume und Höhlen gekennzeichnet und im Regelfall bei der Waldnutzung erhalten bleiben. Eine Arbeit belegt, dass gekennzeichnete Schwarzspechthöhlen im Jahr um 1,5 %, ungekennzeichnete um etwa 15 % durch den Forstbetrieb verschwunden sind.

Zusammengefasst heißt all dies: Wir wollen eine ökologische Qualitätssicherung für den Wald auf hohem, wenn es geht auf höchstem fachlichem Niveau, um die Biodiversität als zentrale Ressource für eine erlebenswerte Zukunft für uns Menschen, aber auch für die bayerische Avifauna nachhaltig zu sichern. Um dies umzusetzen, suchen wir die Kooperation mit allen, die für den Wald Verantwortung tragen.

     

LUDWIG S0THMANN

      Aus: Vogelschutz, Heft 3/2006 (Hervorhebungen: H.G.)
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