LBV - Positionen

LBV Starnberg   

FFH - Ausweisungen aktuell
Anlass: Bericht in der Starnberger SZ vom 18.2.2004 über eine Veranstaltung des Kreisverbandes Starnberg des Bayer. Bauernverbandes
„Bauern und Bürgermeistern reicht es endgültig - Auf Versammlung des BBV-Kreisverbandes in Frieding bricht sich Unmut über Staatsregierung Bahn" von Christine Setzwein
sowie der Kommentar dazu „Gräben brechen wieder auf" (csn).
 
Wenn ein Landrat etwas von „zivilem Ungehorsam" „poltert" und der Naturschutz-Fachreferent im Landratsamt sich „verärgert" zeigt über die Flächenvorschläge des Umweltministeriums, dann ist es an der Zeit, mit kühlem Kopf an Hintergrund und Verfahrenswege der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der Europäischen Union zu erinnern.

Das dramatische weltweite Artensterben bis 2010 zu stoppen und die unersetzliche biologische und genetische Vielfalt des Planeten („Biodiversität") im Ausgleich von ökonomischen, ökologischen wie auch sozialen Interessen zu retten war die Konferenz von Rio 1992 angetreten.

Die EU verpflichtet mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (1992) und der Vogelschutzrichtlinie (schon 1979) ihre Mitgliedstaaten, für eine Reihe von Arten und Lebensraumtypen geeignete Gebiete für ein europaweites Netz „Natura 2000" zu melden. Ziel ist es dabei, sie in einem „günstigen Erhaltungszustand" zu halten. Dazu dient das  „Verschlechterungsverbot". Dieser erhaltenswerte Zustand ist häufig erst durch die menschliche Nutzung des Gebietes - Beispiele sind  Almwiesen oder Streuwiesen - durch traditionelle Landwirtschaft entstanden. Diese bisherige Nutzung kann, ja soll sogar erhalten bleiben.

Anerkannte Naturschutzverbände schleichen nicht wie Diebe in der Nacht mit ominösen „Schattenlisten" durch das Land. Wir vom LBV jedenfalls haben uns mit Engagement und Fachkompetenz eingebracht. Wir haben Gebietsvorschläge aufgrund öffentlicher Quellen, eigener gründlicher Recherchen oder von uns finanzierter Untersuchungen durch anerkannte Fachleute an die Regierung von Oberbayern übergeben, welche diese dem Landesamt für Umweltschutz zur weiteren fachlichen Prüfung zuzuleiten hatte.

Diese so überprüften Vorschläge sollen in Bayern in einem auf Konsens ausgerichteten „Dialog-Verfahren" mit den Betroffenen - häufig also Landwirten - besprochen und ggf. angemessen korrigiert werden - nicht mehr und nicht weniger. Dann erst erfolgt eine Meldung nach Berlin und Brüssel.

Das sollte kein Grund sein, das Kind mit dem Bade auszuschütten und das Verfahren als Ganzes in Zweifel zu ziehen, wie man aufgrund des Presseberichts den Eindruck gewinnen konnte. Denn die EU wird weiterhin auf der Meldung relevanter Gebiete bestehen - die naturschutzfachliche Qualität und die "Repräsentanz" der Art oder des Gebietes sind entscheidend.

Der Frust des Naturschutzreferenten am Landratsamt ist nachvollziehbar wenn man sich erinnert, dass das Bayer. Umweltministerium nach 1992 nicht eben durch Übereifer bei der amtlichen Grundlagenerhebung aufgefallen ist. Hinzu kommt, dass im Bearbeitungszeitraum seit etwa 10 Jahren manche Veränderungen - z. B. der Bau von Hofstellen - dazugekommen ist. Außerdem waren die im Internet "vorab" veröffentlichten Karten mit den Gebietsvorschlägen für die exakte Abgrenzung nicht genau genug - wie konnten es auch gar nicht sein - . Beides hat für verständliche Aufregung gesorgt.

Es war absehbar gewesen, dass die erste Tranche an Meldungen im Jahr 2000 als unzureichend eingestuft werden würde. Wenn auch die jetzt, 2004, laufende zweite Tranche unbefriedigend ausfällt, droht der Bundesrepublik von der EU ein Vertragsverletzungsverfahren mit hohen Bußgeldzahlungen. Denn eine „Richtlinie" der EU erzeugt geltendes Recht, auch in und für Bayern.

Zu wünschen ist, dass die betroffenen Landwirte und ihre Funktionäre sachlich und besonnen erkennen, dass es nicht um Enteignung geht; vielmehr sollten sie damit rechnen, dass Brüssel und auch München willkommene Fördermittel etwa für Erschwernisausgleich oder Vertragsnaturschutzprogramme ihnen künftig nur noch für Flächen gewähren werden, die in das Netz „Natura 2000" eingebunden, also nach der FFH-Richtlinie gemeldet sind.

Zu erwarten ist, dass die Naturschutzfachbehörde trotz anerkannten Zeitdrucks und Arbeitsüberlastung die Betroffenen darauf hinweist und sie ermuntert, legitime Fragen, Einwendungen und Abänderungsvorschläge vorzubringen - so und nicht anders verstehen wir die Äußerungen des Naturschutzfachreferenten. Zu erwarten ist ebenso, dass diese Einwendungen im Dialog-Verfahren sachlich geprüft und ggf. vernünftige Korrekturen angebracht werden - und von nichts anderem geht auch der LBV aus.

Zu hoffen ist, dass die so erfolgten Ausweisungen der FFH-RL gerecht werden und die Beteiligten im gemeinsamen Interesse aller Bürger das ihre dazu beitragen, das Bayerische Naturerbe im europäischen Netz der „Natura 2000" zu bewahren.

Zu wünschen ist bei alledem, dass ein Landrat die bayerische wie auch die europäische Rechtslage respektiert und mit Souveränität sein besonderes Augenmerk auf eine „nachhaltige" ("sustainable")und „wohlausgewogene" („wise use") Entwicklung seines Landkreises - das nämlich sind die Forderungen der Konferenz von Rio - richtet. Dazu sollte er Öl auf die Wogen, aber nicht Öl ins Feuer gießen.

 

Horst Guckelsberger

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