| Service - Hilfe für Wildtiere |
LBV Starnberg |
| Hilfe für verletzte Wildtiere | |
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Ehrenamtliches Engagement für den Tierschutz bei Wildtieren |
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Photo: H. Guckelsberger |
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| Manfred Schelle wurde geholt, einem Höckerschwan zu helfen. | |||||
| (Fortsetzung Schwan) | Habicht | Waldkauze | Kitz und Füchslein | Buntspechte | |
| Das "Gesetz der Natur" "draußen" gelten zu lassen - das ist eine Sache. Einem verletzten Tier, das noch dazu durch menschliches Zutun in Bedrängnis gekommen ist, zu Hilfe zu kommen, ist eine andere. Manfred Schelle ist einer der Menschen, der - zusammen mit seiner Frau Klara - aktiven Tierschutz praktiziert: "Wir haben die Tierwelt aus Eigennutz so geschunden, dass wir verpflichtet sind, jedem Tier jede mögliche Hilfe zukommen zu lassen" - so ihr gemeinsames Credo. | |||||
| Eine große Hilfe wäre es, wenn sich mehr Menschen zutrauen würden, in Not geratene Wildtiere zu pflegen. Natürlich sind dabei auch gesetzliche Vorschriften zu beachten, schließlich dürfen Wildtiere nicht ohne Genehmigung (Landratsamt) in Gefangenschaft gehalten werden. Aber Klara und Manfred Schelle würden besonders gerne Hilfestellung zur Pflege geben! Nur Mut! | |||||
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Haustiere etc |
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| Während "Hund, Katze, Maus" - meist auch Igel, Meerschweinchen, Kaninchen und andere Haustiere eine Domäne der Tierschutzvereine sind, ist die Rechtslage bei Wildtieren kompliziert: | |||||
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"Jagdbares" Wild |
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Finden Sie verletztes "jagdbares Wild",
so sind Sie nach Rechtslage verpflichtet, den zuständigen Revierjäger zu
informieren und diesem das Tier zu übergeben - anderes Verhalten könnte als
Wilderei ausgelegt werden. Zum "jagdbaren Wild" gehören unter anderem auch
z. B.
Erfahrungsgemäß hat nicht jeder Bürger das
Zutrauen, dass jeder Jäger, so er ihn denn überhaupt findet, das Wildtier
gesund zu pflegen willens und in der Lage ist. Eine Meldung beim |
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| LRA STA: Frau Hesse-Geiger, Tel. (08151) 148-340 - oder notfalls bei der zuständigen Polizeidienststelle. | |||||
| Wenn allerdings diese Stellen z.B. am Wochenende nicht erreichbar sind, werden die meisten das Tier nicht einfach leiden lassen - Tierschützer wie Klara und Manfred Schelle leisten "Erste Hilfe" und tun, was sie können. (Natürlich melden sie jedes übergebene Tier umgehend auch dem Landratsamt!) | |||||
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Biber |
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| Der Biber stellt in gewisser Weise einen Sonderfall dar: Er ist nicht jagdbar, unterliegt nicht dem Jagdrecht, sondern dem Naturschutzrecht, er ist "streng und besonders geschützt". Damit ist für den Biber nicht der örtliche Jäger, sondern die untere Naturschutzbehörde (uNB) am jeweiligen Landratsamt zuständig. Die uNB hat damit die Verantwortung für das "Biber-Management" und kann im (nicht wünschenswerten!) Extremfall ggf. auch die Genehmigung für Fang oder gar Tötung eines Bibers ausstellen. Nur im absoluten Notfall eines schwer verletzten Bibers (Verkehrsunfall) darf ein Jäger (!) oder Polizeibeamter das Tier "von Qualen erlösen" - ein Fall, der juristisch unter das Tierschutzgesetz fällt. | |||||
| LRA STA: Frau Huber, Tel. (08151) 148 - 371 bzw. Vermittlung: (08151) 148-0. | |||||
| Zur Unterstützung der uNB wurde für den Landkreis Starnberg ein (ehrenamtlicher) Naturschutzwächter als "Organ der unteren Naturschutzbehörde" berufen, der zugleich ehrenamtlicher Biberberater ist: | |||||
| Dipl.-Forstwirt Franz Wimmer, Tel. (08143) 27 11 68 oder Mobil: 0160- 78 80 701; eMail: starnberger-see@lbv.de | |||||
| Ob diese Maßnahme in der Praxis ausreichend ist, ist zumindest diskussionswürdig. Es geht zunächst um Information, Aufklärung und Beratung. Dem LBV geht es auch um die pragmatische, kurzfristige Lösung handfester Probleme im Gelände. | |||||
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Der LBV Starnberg bemüht sich vor allem mit Sebastian Werner
intensiv darum, frühzeitig Akzeptanz für den Biber zu wecken, auch
wenn er sich mit dem Nagen an Obstbäumen oder dem Verspeisen von
Gartenteich-Seerosen unbeliebt macht. Im vernünftigen Gespräch lassen sich
derartige Probleme zumeist völlig friedlich lösen. siehe auch: Biber sind keine Bedrohung (SZ M-Nord v. 2.7.2009) sowie der Buchtipp: Der Biber - Rückkehr der Burgherren |
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Nicht jagdbare Wildtiere |
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| Keinerlei "Zuständigkeit" gibt es - leider! - bei nicht-jagdbaren Wildtieren - außer, dass bei gefährdeten Arten auch hier der Fund dem Landratsamt gemeldet werden muss. | |||||
Wenn Sie also z. B. verletzte
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zu: (Jung-)Vögel - verlassen? Verletzt? (pdf) |
zu Beispielen: | ||||
| zu Startseite |
zu: Fuchs und Kitz (M-STA v. 16.5.2009) |
| zu Aktuelles 2009 | |
| zu Pressespiegel 2009 |
zu: "Flaumiges Trio in guten Händen" (SZ-STA v. 10.5.2008) |
| zur Übersicht: Hilfe für Wildtiere |
zu Waldkauze bei Schelles (M-STA v. 28.05.2008) |