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LBV Starnberg

Ampermoos - Grundwasser-Wiederanhebung:
Prozessbericht

aus: Landsberger Tagblatt vom 24.10.2007

Wasserwirtschaftsamt bringt neue Zahlen ins Spiel

Ampermoos Über Wiedervernässung des Niedermoores wird derzeit vor dem
Bayerischen Verwaltungsgericht verhandelt

VON STEPHANIE MILLONIG

 

München, Eching Vor der 2. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts in München ist gestern über die Wiedervernässung des Ampermooses verhandelt worden. 24 Privatpersonen und die Gemeinde Eching hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Fürstenfeldbruck geklagt. Sie wehren sich gegen den Bau einer Sohlschwelle in Grafrath und befürchten durch die Baumaßnahme unterschiedliche Beeinträchtigungen ihrer Grundstücke. Ein Urteil ist noch nicht ergangen.

Gemeinde mehrfach betroffen
Die Gemeinde Eching sieht sich unter anderem als Eigentümerin der Sportplatz-Grundstücke tangiert. Die Kläger fordern, dass der Planfeststellungsbeschluss aufgehoben oder so gefasst wird, dass ihr Eigentum – oder im Falle der Gemeinde auch die Planungshoheit – nicht mehr betroffen seien.
Rechtsanwalt Herbert Kaltenegger, der die Kläger gemeinsam vertritt, zog als einer der ersten Punkte in Zweifel, ob eine Planfeststellung für einen Gewässerausbau das richtige Verfahren sei. Es sei ein Novum, dass über ein wasserrechtliches Verfahren Naturschutzziele verwirklicht werden sollten, somit „ein Ziel außerhalb des Wasserrechts verfolgt wird". Kaltenegger sieht hier eine Gesetzeslücke und fand dabei durchaus Zustimmung beim Vorsitzenden Richter Dr. Thomas Eidam.

Der Richter und Landesanwalt Peter Samberger, der den beklagten Freistaat vertritt, verwiesen jedoch auf die neueste Fassung des Paragrafen la im Wasserhaushaltsgesetz, wonach bei Gewässern vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktion oder der direkt von ihnen abhängigen Ökosysteme vermieden werden sollten.
Strittig war auch, inwieweit es sich bei der Grundwasserabsenkung seit den 1950er Jahren um einen natürlichen Vorgang oder um eine menschengemachte Erscheinung handelt. „Wir bestreiten, dass die Absenkung des Wasserspiegels in der Amper Auswirkungen auf das Moos hat", so Kaltenegger. Er sieht den Rückgang der Streunutzung und natürliche Sukzession als Ursachen für die Veränderungen.

Grundwasser fließt zur Amper hin
Dr. Richard Müller, der zuständige Abteilungsleiter beim Wasserwirtschaftsamt in München, verwies dagegen auf eine Ausbaggerung der Amper zwischen Grafrath und Schöngeising.
 
Anhand eines Diagramms der Grundwasserstände demonstrierte Müller, dass das Grundwasser von Osten und Westen her zur Amper hin fließt und der Fluss somit als Vorfluter wirke, also Einfluss habe.
Kaltenegger warf den Wasserwirtschaftsexperten vor, die von Klägerseite vorgeschlagene Wiedervernässungsvariante nicht ernsthaft geprüft zu haben. Vorgeschlagen wird darin, nur Gräben und Bäche anzustauen. Müller erläuterte, dass man über die Sohlschwelle in der Amper auch einen Rückstau in den Gräben und zudem eine Vernässung im Amperbereich erreichen könne.
Außerdem bedarf es beim Anstau der Gräben laut Müller einer Vielzahl von Bauwerken im Naturschutzgebiet, die auch gewartet werden müssten. Im Planfeststellungsbeschluss ist von knapp drei
Kilometern Baustraße die Rede, die( notwendig seien. Die Befürchtung von Echings Bürgermeister Siegfried Luge, die Amper werde an de] Sohlschwelle wegen der Geschiebe- und Schwebstoffe „zulaufen", sieh Müller nicht. Er baut dabei auf jahrelange Erfahrungen flussabwärts und an der Isar.

„Keine Beeinträchtigungen"

Am Nachmittag ging es darum, inwieweit es in den Anwesen zu Schäden durch erhöhte Grundwasser. stände kommen könnte. Für Grundstücke unter anderem an der Stegener Straße in Eching war in Planfeststellungsbeschluss festgehalten worden, dass das Grundwasser stärker ansteigen und langsame] abfließen könnte, und es wurde auch ausformuliert, dass gegebenenfalls Entschädigungszahlungen zu leisten. sind.
Richard Müller spricht hier vor einer „Worst-case-Betrachtung Zur Beweissicherung seien im bebauten Bereich von Eching Pegel gesetzt worden und seit 2004 derer Grundwasserstände mit denen in Moos verglichen worden. Der Experte schließt aus den Beobachtungen, dass Anlieger nicht beeinträchtigt würden.

Die Klägerseite will sich nun mit diesen neuen Zahlen auseinander setzen. Beim östlich gelegener Echinger Sportplatz könnte es zu einer Beeinflussung kommen. Wie nachteilige Wirkungen ausgeglichener und die Funktionstüchtigkeit der Entwässerung dort erhalten werden können, müsse in Gesprächen mit der Gemeinde geklärt werden, sagte Müller dem LT.
Für Bürgermeister Luge steht aber immer noch die Variante Anstau der Gräben im Raum.

Daten und Fakten

● Ampermoos Das Ampermoos ist ein nach der letzten Eiszeit entstandenes Verlandungsmoos, das mit seiner Fläche von rund 600 Hektar eines der wichtigsten Niedermoore Deutschlands darstellt. 1982 wurden 592 Hektar als Naturschutzgebiet ausgewiesen und das Moor stellt auch eine Teilfläche des Ramsar-Gebietes Ammersee dar, eines Feuchtgebietes von internationaler Bedeutung.

● Pflege- und Entwicklungsplan Die hydrologische Situation hat sich im Ampermoos in den vergangenen Jahr-
zehnten verändert, das Moor wurde immer trockener, so dass ein 1986/87 erarbeiteter Pflege- und Entwicklungsplan als oberstes Ziel die Wiedervernässung des Moores nennt, um Restbestände von an Sümpfe und Niedermoore gebundene Arten zu erhalten, beziehungsweise die Lebensbedingungen der hier typischen Flora und Fauna zu verbessern.

● Sohlschwelle Nach Auffassung der Fachbehörde, des damaligen Wasserwirtschaftsamtes Freising (jetzt zu München gehörig) erfüllt eine raue Sohlschwelle in der Amper bei Grafrath am besten die Voraussetzungen für eine Wiedervernässung im Naturschutzgebiet. Durch dieses Querbauwerk soll bei mittleren Abflussverhältnissen ein Aufstau von 40 Zentimetern erreicht werden. Dadurch werde eine spürbare Erhöhung der Grundwasserstände erreicht und die Auswirkungen blieben im Wesentlichen auf den Bereich des Naturschutzgebietes beschränkt, heißt es im Planfeststellungsbeschluss.

(Quelle: Merkblatt Wiedervemässung Ampermoos, Planfeststellung)
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