| Service - Pressespiegel |
LBV Starnberg |
| Ampermoos - Grundwasser-Wiederanhebung: | |
| Prozessbericht | |
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aus: Landsberger Tagblatt vom 24.10.2007 |
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Wasserwirtschaftsamt bringt neue Zahlen ins Spiel |
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Ampermoos Über Wiedervernässung des
Niedermoores wird derzeit vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht verhandelt |
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VON STEPHANIE MILLONIG |
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München, Eching
Vor der 2. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts in München
ist gestern über die Wiedervernässung des Ampermooses verhandelt
worden. 24 Privatpersonen und die Gemeinde Eching hatten gegen
den Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes
Fürstenfeldbruck geklagt. Sie wehren sich gegen den Bau einer
Sohlschwelle in Grafrath und befürchten durch die Baumaßnahme
unterschiedliche Beeinträchtigungen ihrer Grundstücke. Ein
Urteil ist noch nicht ergangen. Strittig war auch, inwieweit es sich bei der Grundwasserabsenkung seit den 1950er Jahren um einen natürlichen Vorgang oder um eine menschengemachte Erscheinung handelt. „Wir bestreiten, dass die Absenkung des Wasserspiegels in der Amper Auswirkungen auf das Moos hat", so Kaltenegger. Er sieht den Rückgang der Streunutzung und natürliche Sukzession als Ursachen für die Veränderungen. Grundwasser fließt zur Amper hin Dr. Richard Müller, der zuständige Abteilungsleiter beim Wasserwirtschaftsamt in München, verwies dagegen auf eine Ausbaggerung der Amper zwischen Grafrath und Schöngeising. |
Anhand eines Diagramms der
Grundwasserstände demonstrierte Müller, dass das Grundwasser von
Osten und Westen her zur Amper hin fließt und der Fluss somit
als Vorfluter wirke, also Einfluss habe. Kaltenegger warf den Wasserwirtschaftsexperten vor, die von Klägerseite vorgeschlagene Wiedervernässungsvariante nicht ernsthaft geprüft zu haben. Vorgeschlagen wird darin, nur Gräben und Bäche anzustauen. Müller erläuterte, dass man über die Sohlschwelle in der Amper auch einen Rückstau in den Gräben und zudem eine Vernässung im Amperbereich erreichen könne. Außerdem bedarf es beim Anstau der Gräben laut Müller einer Vielzahl von Bauwerken im Naturschutzgebiet, die auch gewartet werden müssten. Im Planfeststellungsbeschluss ist von knapp drei Kilometern Baustraße die Rede, die( notwendig seien. Die Befürchtung von Echings Bürgermeister Siegfried Luge, die Amper werde an de] Sohlschwelle wegen der Geschiebe- und Schwebstoffe „zulaufen", sieh Müller nicht. Er baut dabei auf jahrelange Erfahrungen flussabwärts und an der Isar. „Keine Beeinträchtigungen" Am Nachmittag ging es darum,
inwieweit es in den Anwesen zu Schäden durch erhöhte
Grundwasser. stände kommen könnte. Für Grundstücke unter anderem
an der Stegener Straße in Eching war in
Planfeststellungsbeschluss festgehalten worden, dass das
Grundwasser stärker ansteigen und langsame] abfließen könnte,
und es wurde auch ausformuliert, dass gegebenenfalls
Entschädigungszahlungen zu leisten. sind. Für Bürgermeister Luge steht aber immer noch die Variante Anstau der Gräben im Raum. |
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Daten und Fakten ● Ampermoos Das Ampermoos ist ein nach der letzten Eiszeit entstandenes Verlandungsmoos, das mit seiner Fläche von rund 600 Hektar eines der wichtigsten Niedermoore Deutschlands darstellt. 1982 wurden 592 Hektar als Naturschutzgebiet ausgewiesen und das Moor stellt auch eine Teilfläche des Ramsar-Gebietes Ammersee dar, eines Feuchtgebietes von internationaler Bedeutung. ● Pflege- und Entwicklungsplan Die hydrologische Situation hat sich im Ampermoos in den vergangenen Jahr- zehnten verändert, das Moor wurde immer trockener, so dass ein 1986/87 erarbeiteter Pflege- und Entwicklungsplan als oberstes Ziel die Wiedervernässung des Moores nennt, um Restbestände von an Sümpfe und Niedermoore gebundene Arten zu erhalten, beziehungsweise die Lebensbedingungen der hier typischen Flora und Fauna zu verbessern. ● Sohlschwelle Nach Auffassung der Fachbehörde, des damaligen Wasserwirtschaftsamtes Freising (jetzt zu München gehörig) erfüllt eine raue Sohlschwelle in der Amper bei Grafrath am besten die Voraussetzungen für eine Wiedervernässung im Naturschutzgebiet. Durch dieses Querbauwerk soll bei mittleren Abflussverhältnissen ein Aufstau von 40 Zentimetern erreicht werden. Dadurch werde eine spürbare Erhöhung der Grundwasserstände erreicht und die Auswirkungen blieben im Wesentlichen auf den Bereich des Naturschutzgebietes beschränkt, heißt es im Planfeststellungsbeschluss. (Quelle: Merkblatt Wiedervemässung Ampermoos, Planfeststellung) |
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zu: Ampermoos |
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