Ampermoos und Amper

LBV Starnberg

Verordnungen zum Schutz der Natur
Bootsfahrverbot auf der Amper: 1. März bis 15. Juli
Landkreis - Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Fürstenfeldbruck weist darauf hin, dass das
Fahren mit Kajak, Schlauchboot, Floß u.ä. in den beiden Naturschutzgebieten „Ampermoos" und „Amperaue"

vom 1. März 2007 bis einschließlich 15. Juli 2007

verboten ist.


Von Eching/Stegen bis Grafrath und von Schöngeising bis zum Stausee in Fürstenfeldbruck ist die Amper in dieser Zeit für Freizeitkapitäne gesperrt.

 
Das international bedeutsame Feuchtgebiet „Ampermoos" wurde bereits 1982 unter Schutz gestellt, 1996 die „Amperaue" mit ihrer naturnahen Flusslandschaft.

Beide Naturschutzgebiete sind Lebensraum zahlreicher, teils seltener und bedrohter Brutvogelarten wie Eisvogel und Flussregenpfeifer. Deshalb hat die Natur während der Brutzeit hier absoluten Vorrang vor Freizeitaktivitäten, die zeitlich begrenzten Bootfahrverbote sollen Störungen vermeiden helfen.

Die untere Naturschutzbehörde bittet um Verständnis für diese zeitliche Beschränkung und dankt den Bootfahrern für ihr umsichtiges Verhalten. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter den Telefonnummern 08141/519-365 und - 476.

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