| Ampermoos und Amper |
LBV Starnberg |
| Verordnungen zum Schutz der Natur | |
| Bootsfahrverbot auf der Amper: 1. März bis 15. Juli | |
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Landkreis - Die untere
Naturschutzbehörde des Landratsamtes Fürstenfeldbruck weist
darauf hin, dass das Fahren mit Kajak, Schlauchboot, Floß u.ä. in den beiden Naturschutzgebieten „Ampermoos" und „Amperaue" vom 1. März 2007 bis einschließlich 15. Juli 2007 verboten ist. Von Eching/Stegen bis Grafrath und von Schöngeising bis zum Stausee in Fürstenfeldbruck ist die Amper in dieser Zeit für Freizeitkapitäne gesperrt. |
Das international bedeutsame
Feuchtgebiet „Ampermoos" wurde bereits 1982 unter Schutz
gestellt, 1996 die „Amperaue" mit ihrer naturnahen
Flusslandschaft. Beide Naturschutzgebiete sind Lebensraum zahlreicher, teils seltener und bedrohter Brutvogelarten wie Eisvogel und Flussregenpfeifer. Deshalb hat die Natur während der Brutzeit hier absoluten Vorrang vor Freizeitaktivitäten, die zeitlich begrenzten Bootfahrverbote sollen Störungen vermeiden helfen. Die untere Naturschutzbehörde bittet um Verständnis für diese zeitliche Beschränkung und dankt den Bootfahrern für ihr umsichtiges Verhalten. Weitere Auskünfte erhalten Sie unter den Telefonnummern 08141/519-365 und - 476. |