Ampermoos

LBV Starnberg

Nach weit über 15 Jahren Kampf, 12 Jahre nach dem Entscheid des Umweltministers Dr. Goppel,
10 Jahre nach Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens, 6 Jahre nach dem Anhörungsverfahren dazu,
4 Jahre nach dem Planfeststellungsbeschluss:
 16.3.2010: Die Sohlschwelle hat die letzten rechtlichen Hürden genommen

2010_03_16  LRA FFB: PRESSEMITTEILUNG

Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren „Wiedervernässung Ampermoos“,
Planfeststellungsbeschluss ist bestandskräftig
Das Naturschutzgebiet Ampermoos gehört mit einer Fläche von 600 ha zu den wichtigsten Feuchtgebieten Deutschlands.

Seit den fünfziger Jahren ist der für das Moos notwendige hohe Grundwasserstand zurückgegangen und das Moos durch zunehmende Austrocknung in seiner Existenz gefährdet.

Das Bayerische Umweltministerium hat das Wasserwirtschaftsamt München mit dem Bau einer Sohlrampe bei Grafrath beauftragt.

Das Bauwerk soll in Grafrath in der Amper oberhalb der Einmündung des Mutterbachs gebaut werden. Die Amper wird dann bei Mittelwasserverhältnissen 40 cm höher aufgestaut. Der Wasserspiegel der Amper steigt im gesamten Ampermoos und wirkt sich auf die zahlreichen Bäche und Gräben im Moos aus.
  Den Plan hierfür hat das Landratsamt Fürstenfeldbruck im Jahre 2006 festgestellt. Zahlreiche Kläger wandten sich jedoch gegen den Planfeststellungsbeschluss.

Jetzt haben sich die Parteien vor dem Verwaltungsgericht München in einem Vergleich geeinigt.
Der Planfeststellungsbeschluss für den Bau der Sohlschwelle und der damit verbundenen Grundwasseranhebung im Ampermoos ist damit bestandskräftig geworden.

Bevor die Sohlrampe in Grafrath gebaut werden kann, müssen jedoch noch Beweissicherungen und Vorarbeiten durchgeführt werden. Mit den Bauarbeiten wird daher frühestens im kommenden Winter begonnen werden können.
 
Kommentar:    
Beim LBV Starnberg ist die Freude groß: Endlich sind die juristischen Hindernisse gegen die Wieder-Anhebung des Grundwasserspiegels im Ampermoos beseitigt, die Sohlschwelle bei Grafrath kann wie geplant gebaut werden.
Das Ampermoos ist eines der bedeutendsten Flusstal-Nieder-moore Deutschlands und ist als "Feuchtgebiet von Internationaler Bedeutung - Ramsar-Gebiet" und als SPA- und FFH-Gebiet nach "NATURA 2000" der EU anerkannt.

Nach den seit der Mitte der 1980er Jahre laufenden Bemühungen um eine "Wiedervernässung" hatte 1998 der damalige Umweltminister Dr. Goppel den Bau einer Sohlschwelle bei Grafrath ohne Einbeziehung des Mutterbaches beschlossen, mit 40 cm Anhebung des Grundwasserspiegels bei Mittelwasser. Vorausgegangen waren dem jahrelange Pegelmessungen und intensive begründete Forderungen insbesondere durch Robert Volkmann und den LBV Starnberg. Nach Vorplanungen war im Januar 2000 das "Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren" eröffnet worden.

Wer gehofft hatte, damit wäre der Weg frei für die dringend notwendige Stabilisierung des Grundwasserspiegels vor allem in Zeiten niedriger Wasserstände in der Amper hatte sich getäuscht. Mit Eingaben brachte sich der LBV Starnberg wiederholt in das Verfahren ein, musste aber auch zugestehen, dass die Planungsressourcen des Wasserwirtschaftsamtes Freising (jetzt München) von den Folgen des Pfingsthoch-wassers 1999 gebunden wurden.

Nach Abschluss der Fachplanungen des Wasserwirtschaftsamtes fand im Januar 2004 die öffentliche Anhörung statt. Über 650 Einwendungen brachten jedoch erst einmal das Verfahren zum Stillstand. Nachdem die meisten dieser (z. T. sehr ruppig vorgebrachten) Einwendungen bearbeitet und der Plan vom federführenden Landratsamt Fürstenfeldbruck "planfestgestellt" war, kam es zu einer Reihe von Klagen - das Verfahren landete vor Gericht. Ende 2007 legte das Gericht den Klägern nahe, sich mit dem Wasserwirtschaftsamt einvernehmlich zu einigen - vergeblich. Erst nachdem das Gericht eine eigene "Entscheidung" in Aussicht gestellt hatte, und nach weiteren Verzögerungen, kam es nun im März 2010 endlich zu einem außergerichtlichen Vergleich.
  Der LBV Starnberg hat regelmäßig das Verfahren begleitet und auf den jeweiligen Verfahrensstand in seinen Rundschreiben und auf seiner website www.lbv-starnberg.de (unter: Ampermoos, Link s. unten) ) öffentlich hingewiesen. Wir haben zudem regelmäßig Kontakt mit den zuständigen Behörden gehalten und nie die Hoffnung aufgegeben, dass das Verfahren zwar verzögert, nicht aber verhindert werden kann.

Mit ehrlicher Anerkennung sei hier betont, dass wir die Mitarbeiter im Landratsamt Fürstenfeldbruck nicht an die Dringlichkeit unseres Anliegens erinnern mussten. Ihnen sei hier herzlich für ihr Engagement und ihre Arbeit gedankt.


Ebenso gedankt sei den Mitarbeitern des Wasserwirtschaftsamtes, die nicht nur die zahlreichen Einwendungen und Klagen zu bearbeiten hatten, sondern in dieser Zeit zusätzlich mit den Folgen des Pfingsthochwassers von 1999 stark belastet waren.

Der LBV Starnberg hat wiederholt betont, dass es zum Erhalt dieses Niedermoores neben dieser (moderaten) Anhebung des Grundwasserspiegels auch der fachgerechten Pflege des knapp 600 ha großen Gebietes bedarf. Dies konnte u. a. durch das Engagement des Ramsar-Gebietsbetreuers Christian Niederbichler, der beteiligten Behörden aus drei Landkreisen, dem Landschaftspflegeverband FFB mit Michaela Berghofer und einigen Landwirten seit 1998 vorbildlich organisiert werden. Der LBV Starnberg hat regelmäßig auf den Flächen im Lkr. Starnberg aktiv gearbeitet: Abheuen auf Trockenrasen, Abtragen von Mährückständen in sehr nassen Flächen, Freischneiden spezieller Wuchsorte und mühsame Neophytenbekämpfung, dazu zahlreiche Entbuschungsarbeiten zur Vergrößerung der mähfähigen Streuwiesenflächen.

Wir hoffen zuversichtlich, dass das Ampermoos trotz der Verzögerung beim Bau der Sohlschwelle seine Qualität und seinen Rang auf Dauer erhalten und vielleicht wieder verbessern kann.
Horst Guckelsberger, LBV Starnberg

 
Auch dem ehemaligen Umweltminister Dr. Thomas Goppel möchte ich hier nochmals ausdrücklich danken: Ohne seine energische politische Entscheidung für den Bau der Sohlschwelle und dem absolut innovativen Beschluss, auf unsere Forderungen hin erstmals einen "Ramsar-Gebietsbetreuer" zu installieren, sähe es wohl weit schlechter aus um das Ampermoos.                                                             Horst Guckelsberger
Anmerkung:
Von der Sache her gesehen liegt mit der jetzigen außergerichtlichen Einigung kein "Kompromiss" gegenüber dem ursprünglichen Beschluss von 1998 vor, die "planfestgestellte" Entscheidung von 2006 konnte ohne Einschränkung beibehalten werden. Mit der außergerichtlichen Einigung entfallen auch Revisions- oder Berufungsgründe, die weitere Verzögerungen hätten zur Folge haben können.

Einen Kompromiss stellte die Entscheidung des damaligen Umweltministers Dr. Thomas Goppel von 1998 dar, der mit der Grundwasser - Wiederanhebung (von 40 cm bzgl. Mittelwasser) und die Herausnahme des Mutterbaches die Auswirkung auf das ausgewiesene Naturschutzgebiet begrenzte.

Damit hat er weit aussichtsreicheren Klagen betroffener Grundeigentümer außerhalb des Naturschutzgebietes den Wind aus den Segeln genommen. Zudem waren die dazu gehörigen Planungsgrundlagen für eine Anhebung um 60 cm zumindest umstritten gewesen.

Das mag aus Sicht kompromisslosen Naturschutzes beklagt werden, hätte aber wohl zur Folge gehabt, dass auch die heutige Lösung nicht gekommen wäre.

Horst Guckelsberger

zu Wasserwirtschaftsamt: http://www.wwa-m.bayern.de/projekte_und_programme/wiedervernaessung_ampermoos/index.htm#
zu Presse: Ampermoos-Sohlschwelle (SZ-STA v. 22.03.2010) (mit Kommentar)
 
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