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| "Forstreform" - Nachbesserungen |
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SZ vom 03.02.2005 |
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| Von Christian Schneider | |
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München
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Verfrüht war die Freude der Jäger,
mit der Forstreform könnten Sie in Bayerns Wäldern wieder mehr
Spielraum bekommen. Diesem Wunschdenken hat der
Landwirtschaftsausschuss bei der Beratung des Waldgesetzes am
Mittwoch im Landtag einen Riegel vorgeschoben: Nach dem' Willen
aller Fraktionen wird es uneingeschränkt bei dem bisherigen
Grundsatz " Wald vor Wild" bleiben. Mit ihrem einstimmigen
Beschluss folgten CSU, SPD und Grüne dem Rat von
Forstwissenschaftlern, die bei einem Hearing vor einer Woche
eindringlich vor einer Lockerung der jagdlichen Grundsätze in
Bayern gewarnt hatten. Auch anderen Einwänden der Forstexperten trug der Landwirtschaftsausschuss gestern Rechnung. So wird das neue Waldgesetz vorschreiben, dass zur Bewirtschaftung der kommunalen Wälder nur fachlich qualifiziertes Personal eingesetzt werden darf. Forstwissenschaftler hatten davor gewarnt, in Zukunft könnten auch Friedhofsgärtner das Kommando in den Kommunalwäldern übernehmen. Ärgerlich bleibt aber für SPD und Grüne, dass Städte und Gemeinden für ihr Forstpersonal künftig keinen Zuschuss vom Freistaat bekommen. Der Kompromiss der CSU erweise sich aus Sicht der Kommunen beim genaueren Hinsehen als "arglistige Täuschung". |
Entsprechend den Empfehlungen der
Experten sind Waldfunktionspläne auch in Zukunft ein "Muss" im
Forstbetrieb. Beim Waldumbau hingegen bleibt es dabei, dass "standortgerechte" Baumarten nachwachsen sollen. Demgegenüber hatten die Forstwissenschaftler empfohlen, die Definition "standortgerecht" durch "standortheimisch " zu ersetzen. Mit dem Festhalten an der alten Formulierung öffnet sich nach Meinung von SPD und Grünen eine Hintertür zum weiteren Betrieb von Fichtenmonokulturen. Mit den jetzt beschlossenen Nachbesserungen ist das neue Waldgesetz allerdings noch immer nicht in trockenen Tüchern. Wegen der Fülle der Änderungsanträge konnten die Beratungen gestern im Landtag noch nicht abgeschlossen werden. Deswegen trifft sich der Landwirtschaftsausschuss in zwei Wochen zu einer außerordentliche Sitzung. Außerdem ist deutlich geworden, dass es bei der Reform mit einem neuen Waldgesetz allein nicht getan ist. Geändert werden müssen jetzt vielmehr noch das Bayerische Jagdgesetz und auch das Naturschutzgesetz. Änderungswünsche gibt es auch noch bei dem Gesetz zur Errichtung der neuen Forstanstalt. Ob die plangemäß am 1. Juli 2005 ihre Arbeit aufnehmen kann, ist noch fraglich. |
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