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Ziel leider knapp
verfehlt - aber beachtliche Zustimmung |
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Mit
bayernweit 9,8 % hat das Volksbegehren sein Ziel,
mindestens 10% der Wahlberechtigten zu erreichen, leider nicht
erreicht. |
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9,3
% bedeuten aber angesichts der massiven Einschüchterung und
"Beeinflussung", denen die Forstbeamten und Teil-Abhängigen (z.
B. Imker, Waldbauern) ausgesetzt waren, einen bemerkenswerten
Achtungserfolg. |
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Der
Landkreis Starnberg hat mit 14,2% ein gutes Ergebnis
beigesteuert. Hier lag keine Gemeinde unter 10%.
Die höchste Zustimmung fand das Volksbegehren mit 20,3 % in
Weßling. |
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Allen, die das Volksbegehren mit ihrer Stimmabgabe
unterstützt haben, sei hiermit sehr herzlich gedankt. |
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Besonderer Dank gilt den den engagierten Aktiven "im
Hintergrund" und den Aktiven, die sich mit der Werbung für
das Volksbegehren mit sachlichen Argumenten auf Veranstaltungen
(z.B. Uli Lorenz vom LBV, Dr. Rapp vom BN) engagiert haben, aber
auch denen, die unermüdlich Flugblätter (insbesondere S. Storch
und S. Werner vom LBV STA) verteilt haben. |
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Dank
gebührt den Gemeindeverwaltungen und deren Bediensteten,
die die verlängerten Öffnungszeiten (einmal bis 20 Uhr) und die
Sonderöffnungszeiten an Samstagen oder Sonntagen, in einigen
Fällen über den gesetzlich geforderten Mindestumfang hinaus,
umgesetzt haben. |
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Dank
gilt auch und der Presse, die - wenn auch etwas spät -
umfassend dargestellt hat und auch Leser zu Wort kommen ließ. |
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Besonders zu bedauern haben
wir vom LBV Starnberg unter anderem die Zerschlagung des
"Einheitsforstamtes", das wir als kompetenten Partner im
Naturschutz zu schätzen gelernt haben. |
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Zu hoffen bleibt, dass die
Staatsregierung und die sie tragende Partei einige der Punkte
des Volksbegehrens doch noch in ihren Gesetzentwurf und das
"Anstalts-Errichtungsgesetz" aufnimmt, z. B. |
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Erhalt (oder Vermehrung) der Staats-Waldfläche als "Muss"-Bestimmung,
nicht nur als "Soll"-Bestimmung. |
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Ehrliche Definition der Begriffe "standortgerecht" und
"Naturverjüngung". |
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Regelung der Jagd, ihrer Verpachtung und ihrer Kontrolle im
Sinne eines (wirklich langfristig) "nachhaltigen" Umbaus des
Waldes in einen standortgerechten Mischwald mit
größtmöglicher (ebenfalls dem Standort entsprechender)
Naturverjüngung mit der (auch wirtschaftlich
erfolgreicheren) Maßgabe von (zum Schlagwort vergröbert)
"Wald vor Wild". |
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Institutionalisierter Vorrang der
"Gemeinwohlfunktion", zu vertreten durch die Forstverwaltung
am Landwirtschaftsamt vor den wirtschaftlichen Vorgaben der
Forstbehörde-Anstalt des öffentlichen Rechts/AG/GmbH. |
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Horst
Guckelsberger |