Aktuelles
Volksbegehren "Aus Liebe zum Wald"
 Ziel leider knapp verfehlt - aber beachtliche Zustimmung
Mit bayernweit 9,8 %  hat das Volksbegehren sein Ziel, mindestens 10% der Wahlberechtigten zu erreichen, leider nicht erreicht.
9,3 % bedeuten aber angesichts der massiven Einschüchterung und "Beeinflussung", denen die Forstbeamten und Teil-Abhängigen (z. B. Imker, Waldbauern) ausgesetzt waren, einen bemerkenswerten  Achtungserfolg.
Der Landkreis Starnberg hat mit 14,2% ein gutes Ergebnis beigesteuert. Hier lag keine Gemeinde unter 10%.
Die höchste Zustimmung fand das Volksbegehren mit 20,3 % in Weßling.
Allen, die das Volksbegehren mit ihrer Stimmabgabe unterstützt haben, sei hiermit sehr herzlich gedankt.
Besonderer Dank gilt den den engagierten Aktiven "im Hintergrund" und den Aktiven, die sich mit der Werbung für das Volksbegehren mit sachlichen Argumenten auf Veranstaltungen (z.B. Uli Lorenz vom LBV, Dr. Rapp vom BN) engagiert haben, aber auch denen, die unermüdlich Flugblätter (insbesondere S. Storch und S. Werner vom LBV STA) verteilt haben.
Dank gebührt den Gemeindeverwaltungen und deren Bediensteten, die die verlängerten Öffnungszeiten (einmal bis 20 Uhr) und die Sonderöffnungszeiten an Samstagen oder Sonntagen, in einigen Fällen über den gesetzlich geforderten Mindestumfang hinaus, umgesetzt haben.
Dank gilt auch  und der Presse, die - wenn auch etwas spät - umfassend dargestellt hat und auch Leser zu Wort kommen ließ.
Besonders zu bedauern haben wir vom LBV Starnberg unter anderem die Zerschlagung des "Einheitsforstamtes", das wir als kompetenten Partner im Naturschutz zu schätzen gelernt haben.
Zu hoffen bleibt, dass die Staatsregierung und die sie tragende Partei einige der Punkte des Volksbegehrens doch noch in ihren Gesetzentwurf und das "Anstalts-Errichtungsgesetz" aufnimmt, z. B.
Erhalt (oder Vermehrung) der Staats-Waldfläche als "Muss"-Bestimmung, nicht nur als "Soll"-Bestimmung.
Ehrliche Definition der Begriffe "standortgerecht" und "Naturverjüngung".
Regelung der Jagd, ihrer Verpachtung und ihrer Kontrolle im Sinne eines (wirklich langfristig) "nachhaltigen" Umbaus des Waldes in einen standortgerechten Mischwald mit größtmöglicher (ebenfalls dem Standort entsprechender) Naturverjüngung mit der (auch wirtschaftlich erfolgreicheren) Maßgabe von (zum Schlagwort vergröbert) "Wald vor Wild".
Institutionalisierter Vorrang der "Gemeinwohlfunktion", zu vertreten durch die Forstverwaltung am Landwirtschaftsamt vor den wirtschaftlichen Vorgaben der Forstbehörde-Anstalt des öffentlichen Rechts/AG/GmbH.
 

Horst Guckelsberger

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