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| Volksbegehren "Aus Liebe zum Wald" |
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SZ-STA vom 5.11.2004 |
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| Vortrag und Diskussion mit Ulrike Lorenz, LBV-Landesbeauftragte für das Volksbegehren, in Planegg | |
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von Alexandra Leuthner |
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Planegg ■ Große Sorgen um das "grüne Drittel Bayerns" machen sich der Bund Naturschutz sowie weitere 37 Verbände und Vereinigungen in Bayern. Sie haben deshalb das Volksbegehren "Aus Liebe zum Wald" gestartet. Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) erklärte jetzt in einer Veranstaltung in Planegg, warum auch er sich am Widerstand gegen die Forstreform beteiligt. "Es geht uns nicht darum, einen politischen Zirkus zu veranstalten", schickte die Diplom-Biologin und Sprecherin des LBV, Ulrike Lorenz, ihren Ausführungen voraus. Das inzwischen 30 Jahre alte Waldgesetz, das der Zusammenschluss gegen die Forstreform erhalten will, sei schließlich von einem CSU-Mann gemacht worden. Mit Hilfe dieses Gesetzes sei man in Bayern zu einem vorbildlichen Umgang mit dem Staatswald gekommen, die Verjüngung und der Umbau des Waldes in einen stabilen Mischwald seien auf dem Wege, der Umgang mit der Jagd restriktiv gehandhabt worden. Durch die Forstreform aber drohten nun all diese Errungenschaften verloren zu gehen. Wenn, wie vorgesehen, das Gros der Forstämter zerschlagen werde - von 128 sollen 47 übrig bleiben - fehlten Kommunen und Privatwaldbesitzern Ansprechpartner. Für Beratung von staatlichen Förstern sollen Privatwaldbesitzer künftig außerdem zahlen. |
Den ,,Forst
in einer Hand" zu belassen, forderte Lorenz in Planegg. Dass,
wie jetzt geplant, hoheitliche Aufgaben, etwa die Überwachung
des Waldgesetzes den Landwirtschaftsämtern zugeschlagen werde,
die Organisation der Jagd aber bei den Landratsämtern liegen
soll, und mit dem Unternehmen Bayerische Staatsforsten ein
drittes Konstrukt geschaffen werde, mache die Suche. nach
Ansprechpartnern schwierig. Bei BN und LBV sieht man die
Erhaltung der Erholungs- und Schutzfunktionen des Waldes künftig
hinten runter fallen. Vor allem stoßen sich die Gegner der
Forstreform an jener Formulierung, nach der der Staatswald
künftig in "öffentlich-rechtlicher Verantwortung" zu
bewirtschaften sei. Das öffne der Privatisierung Tür und Tor,
sagte Ulrike Lorenz. Die Initiatoren des Volksbegehrens wollen
dagegen die Formulierung, der Staatswald solle "in seinem
Flächenbestand " in "öffentlich-rechtlicher Trägerschaft" sein,
im Gesetzestext sehen. Andernfalls könnte die Anstalt des
öffentlichen Rechts leicht in eine GmbH oder Aktiengesellschaft
unter öffentlich-rechtlicher Mehrheitsbeteiligung umgewandelt,
der Staatswald damit privatisiert werden. Zudem wird befürchtet, der Staat werde durch eine betriebswirtschaftlich orientierte Waldbewirtschaftung als größter Waldbesitzer im Freistaat zum unmittelbaren Konkurrenten der Privatwaldbesitzer, was dort zu einem vermehrten Holzeinschlag führen müsse. |
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