Service - Aktuell

Auszug aus dem Amtsblatt (SZ-STA bzw. STA-M vom 7.1.2005)

Natura 2000 -FFH-Nachmeldung 2004
Europäischer Biotopverbund "Natura 2000";
Nachmeldung schutzwürdiger Flächen nach der Fauna-Flora-habitat(FFH)-Richtlinie und der
Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union;
Ergebnis des Dialogverfahrens zur Anhörung der Öffentlichkeit
Auslegung der Unterlagen vom 24.01.2005 bis 23.02.2005
"Zur Information der Öffentlichkeit über das Ergebnis des Dialogverfahrens und über die der EU übermittelten Gebietsvorschläge liegen folgende Unterlagen zur allgemeinen Einsicht aus:
●  Die das Gemeindegebiet betreffenden Nachmeldungen - neue Gebiete bzw. Gebietsergänzungen (Karten 1:25.000 bzw. Listen mit Arten- und Lebensraumtypen)
Gebietsbeschreibungen einschl. Zusammenfassung der Ergebnisse des Dialogverfahrens und Auflistung der Flächen, die aus naturschutzfachlichen Gründen nicht Bestandteil der nachgemeldeten Gebiete bzw. Gebietsänderungen sind. 
Diese Unterlagen können beim
  Landratsamt Starnberg - Untere Naturschutzbehörde, Strandbadstr. 2, Zimmer 290, 82319 Starnberg im Zeitraum
  vom 24.01.2005 bis 23.02.2005 während der folgenden Dienststunden eingesehen werden:
  Montag bis Donnerstag, von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr
  Freitag von 7:30 Uhr bis 13:00 Uhr
  Die Auslegungsunterlagen können in diesem Zeitraum auch zu den ortsüblichen Öffnungszeiten bei folgenden Gemeinden und der Stadt Starnberg eingesehen werden:
  Andechs Herrsching Seefeld Weßling
  Berg Inning Stadt Starnberg Wörthsee
  Feldafing Pöcking Tutzing  
  Eine Möglichkeit zur Einsicht besteht  ferner beim
Forstamt Starnberg, Wernbergstr. 2, Starnberg und beim
Amt für Landwirtschaft, Krumpperstr. 18-20, Weilheim
Die genannten Informationen können auch im Internet unter der Adresse
  www.natur.bayern.de abgerufen werden.
 

Landratsamt Starnberg, Heinrich F r e y, Landrat"

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